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Mittwoch

Verfassungsgericht kippt Atomsteuer

Karlsruhe (dpa) - Die Atomkonzerne dürfen darauf hoffen, vom Bund insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro gezahlter Steuern auf Brennelemente zurückzubekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die von 2011 bis 2016 kassierte Steuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz und das Gesetz rückwirkend für nichtig.

Damit ist ein Zustand hergestellt, als ob es die Steuer niemals gegeben hätte. Die Begründung: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt. (Az. 2 BvL 6/13)

Die Aussicht auf Erstattung der Milliarden-Summen beflügelte die Aktien von Eon und RWE. RWE-Papiere schnellten bis auf 19,84 Euro nach oben, mehr hatten sie zuletzt Mitte 2015 gekostet. Die Anteilsscheine von Eon stiegen um 4,24 Prozent auf 8,39 Euro.

Für die Bundesregierung ist die Entscheidung eine gewaltige Klatsche. Denn die Richter hätten trotz Bedenken darauf verzichten können, das Gesetz rückwirkend zu kippen. Bei Steuern kommt das durchaus vor, denn das eingenommene Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ausgegeben. Die Brennelementesteueraber sei «von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten» belastet gewesen, heißt es. Darauf hätte man sich niemals verlassen dürfen.

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach eigener Auskunft über die sechs Jahre auf 2,85 Milliarden Euro. Dazu fordert Eon 450 Millionen Euro Zinsen, also insgesamt 3,3 Milliarden Euro. RWE rechnet damit, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hatte schon vor der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Laut Bundesfinanzministerium hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. Wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Atomkraft war sie von Anfang an befristet.

Die Kraftwerksbetreiber waren gegen die Steuer Sturm gelaufen und hatten die Bescheide vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten, mal mehr, mal weniger erfolgreich. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kommt nun zum gleichen Ergebnis. Das hat mit der Steuersystematik zu tun: Der Gesetzgeber, so die Begründung, kann nicht irgendwelche Steuern erfinden, sondern nur solche einführen, die im Grundgesetz vorgesehen sind. Die Atomsteuer passe nicht in diese Ordnung. Nach Auffassung der Richter ist sie insbesondere keine «Verbrauchssteuer», wie bei Erlass 2010 von der schwarz-gelben Regierungskoalition angenommen.

Zwei Richter sind abweichend der Ansicht, dass die Steuer mit Zustimmung des Bundesrats möglich gewesen wäre. Da dort nie abgestimmt wurde, halten sie das Gesetz auch für verfassungswidrig.

Donnerstag

Strompreise: Elektro-Autos machen Netzausbau teurer

Berlin (dpa) - Auf Deutschlands Stromkunden kommen wegen der massiven Ausbaupläne für die Elektromobilität neue Kosten zu. Um die Ladesäulen für Elektroautos mit Strom zu versorgen, müsse das Stromnetz spürbar ausgebaut werden, erklärte die Bundesnetzagentur. Das gelte für Verteilnetze und die großen Stromautobahnen. Bezahlt werden Netzausbauten von den Stromkunden über Aufschläge auf den Strompreis. Schon jetzt machen die Netzentgelte rund ein Viertel des Strompreises für Haushaltskunden aus.

Mittwoch

Heizen mit Windkraft

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(pressebox) Berngau, 19.10.2016 - Kleinwindkraftanlagen werden zum Laden von Batterien eingesetzt, meist in Kombination mit Photovoltaik, da sich beide hinsichtlich der Wetterlage gut ergänzen. Eine weitere Alternative ist es den Strom eines Windgenerators direkt ins Netz einzuspeisen. Als 3. Möglichkeit bietet sich an, den Strom zum Heizen zu verwenden. Vor allem gerade deshalb, weil in Schlechtwetterperioden meist auch erhöhter Wind vorhanden ist und man aufgrund der niedrigen Temperaturen ein Heizungsbedarf besteht.

Nun erscheint es nicht gerade kompliziert, einen Heizwiderstand z. B. einen Radiator an eine Kleinwindkraftanlage anzuschließen. Würde man das ohne eine Steuerung tun, würde sich eine erhebliches Anpassungsproblem ergeben. Denn der Heizwiderstand ist aufgrund der hohen Leistung klein. Ohne Steuerung würde er den Windgenerator so stark belasten, dass er nicht anlaufen könnte und daher niemals, auch bei starkem Wind, genügend Leistung abgeben, um damit zu heizen.

Daher ist es nötig den Heizwiderstand an die angebotene Windleistung anzupassen. Bei geringem Wind, muss die Leistungsaufnahme des Widerstandes reduziert werden, damit sich der Generator auch drehen kann. Bei starkem Wind kann dann die Leistungsaufnahme erhöht werden.

Der von Schams Electronic GmbH entwickelte DLC2000, kann bis zu 3kW Leistung verarbeiten und steuert den Heizwiderstand auf eine Weise, die den Windgenerator gerade mal so belastet, dass er sich im optimalen Bereich bewegt. Dies erlaubt es sowohl bei geringem Wind Leistung zu entnehmen als auch bei starkem Wind. Es wird von Schams eine Kennlinie programmiert, die eine optimale Anpassung zwischen Heizung und Kleinwindkraftanlage garantiert. Das Gerät besitzt eine RS232 Schnittstelle, zur Messung von Laststrom und DC Spannung des Windgenerators. Der DLC2000 kann auch als Gleichrichter und Bremswiderstandssteuerung in Verbindung mit einem Wechselrichter genutzt werden. Z. B. bei Netzausfall oder Netzabschaltung.