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Mittwoch

Verfassungsgericht kippt Atomsteuer

Karlsruhe (dpa) - Die Atomkonzerne dürfen darauf hoffen, vom Bund insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro gezahlter Steuern auf Brennelemente zurückzubekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die von 2011 bis 2016 kassierte Steuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz und das Gesetz rückwirkend für nichtig.

Damit ist ein Zustand hergestellt, als ob es die Steuer niemals gegeben hätte. Die Begründung: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt. (Az. 2 BvL 6/13)

Die Aussicht auf Erstattung der Milliarden-Summen beflügelte die Aktien von Eon und RWE. RWE-Papiere schnellten bis auf 19,84 Euro nach oben, mehr hatten sie zuletzt Mitte 2015 gekostet. Die Anteilsscheine von Eon stiegen um 4,24 Prozent auf 8,39 Euro.

Für die Bundesregierung ist die Entscheidung eine gewaltige Klatsche. Denn die Richter hätten trotz Bedenken darauf verzichten können, das Gesetz rückwirkend zu kippen. Bei Steuern kommt das durchaus vor, denn das eingenommene Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ausgegeben. Die Brennelementesteueraber sei «von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten» belastet gewesen, heißt es. Darauf hätte man sich niemals verlassen dürfen.

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach eigener Auskunft über die sechs Jahre auf 2,85 Milliarden Euro. Dazu fordert Eon 450 Millionen Euro Zinsen, also insgesamt 3,3 Milliarden Euro. RWE rechnet damit, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hatte schon vor der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Laut Bundesfinanzministerium hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. Wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Atomkraft war sie von Anfang an befristet.

Die Kraftwerksbetreiber waren gegen die Steuer Sturm gelaufen und hatten die Bescheide vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten, mal mehr, mal weniger erfolgreich. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kommt nun zum gleichen Ergebnis. Das hat mit der Steuersystematik zu tun: Der Gesetzgeber, so die Begründung, kann nicht irgendwelche Steuern erfinden, sondern nur solche einführen, die im Grundgesetz vorgesehen sind. Die Atomsteuer passe nicht in diese Ordnung. Nach Auffassung der Richter ist sie insbesondere keine «Verbrauchssteuer», wie bei Erlass 2010 von der schwarz-gelben Regierungskoalition angenommen.

Zwei Richter sind abweichend der Ansicht, dass die Steuer mit Zustimmung des Bundesrats möglich gewesen wäre. Da dort nie abgestimmt wurde, halten sie das Gesetz auch für verfassungswidrig.

Grüne fordern weitreichende Regierungs-Auskünfte ein

Karlsruhe (dpa) - Parlamentarische Anfragen sind für die Opposition eine scharfe Waffe - vor dem Bundesverfassungsgericht pochen die Grünen im Bundestag seit Dienstag auf ihr Recht, von der Bundesregierung auch lückenlos Antwort zu bekommen.

Die Abgeordneten verlangen seit Jahren vergeblich verschiedene Informationen zur bundeseigenen Deutschen Bahn und zur Bankenaufsicht in der Finanzkrise. Aber die Ministerien verweigern hierzu die Auskunft, sie seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. (Az. 2 BvE 2/11)

Die Karlsruher Richter wollen beide Seiten am Mittwoch weiter befragen. Das Urteil dürfte in einigen Wochen bis Monaten zu erwarten sein. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte zum Auftakt der Verhandlung die «zentrale Bedeutung» des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts. Die Konkretisierung seiner verfassungsrechtlichen Grenzen sei daher «eine Operation nahe am Herzen der Demokratie».

Auch die Grünen wollten keine totale Transparenz bei privatwirtschaftlichen Unternehmen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz. Aber in den beklagten Fällen würden der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten. Bei der Bahn gehe es um hochpolitische Entscheidungen, und die Rettung angeschlagener Banken habe Milliarden an Steuergeldern gekostet.

«Die Bundesregierung nimmt das parlamentarische Frage- und Informationsrecht sehr ernst», hielt Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke dagegen. Welche Auskünfte erteilt werden könnten, müsse aber im Einzelfall abgewogen werden. Zu viel Offenheit in einer Krise könne die Wirtschaft destabilisieren und das Staatswohl gefährden.

Einige Antworten zur Bankenaufsicht hatten die Abgeordneten deshalb nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen und nicht öffentlich verwenden dürfen. Die Fragen zur Bahn wurden gar nicht oder nur teilweise beantwortet. Hier verlangen die Grünen Auskünfte über geplante Verkehrsprojekte und die Kostenexplosion bei Stuttgart 21, außerdem geht es um das Ausmaß von Zugverspätungen.

Durch die Einstufung von Informationen als vertraulich laufe parlamentarische Kontrolle ein Stück weit ins Leere, kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Gerhard Schick. «Die Veränderung kommt nur durch die öffentliche Information.»

Vertreter der Bankenaufsicht Bafin und der Bankenrettungsanstalt FSMA schilderten, dass die Institute zum Zeitpunkt der Anfragen 2010 noch nicht über den Berg gewesen seien. Deshalb sei es wichtig gewesen, dass möglichst wenig negative Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. Die Richter hinterfragten das sehr kritisch. Insbesondere warfen sie immer wieder die Frage auf, ob das Geheimhaltungsinteresse nicht zumindest nach einer gewissen Zeit zurückzustehen habe.

Montag

Merkel will Gesprächsfaden mit Türkei wieder aufnehmen

Berlin (dpa) - Nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei ist die Debatte über einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit Ankara voll entbrannt. In Deutschland sprachen sich Spitzenpolitiker von Union, Linke und FDP dafür aus.

Auch der österreichische Außenminister Sebastian Kurz plädierte für einen solchen Schritt. Bundesregierung und EU-Kommission reagierten dagegen abwartend.

Am Sonntag hatten 51,4 Prozent der Türken für eine Verfassungsreform gestimmt, die Präsident Recep Tayyip Erdogan deutlich mehr Macht gibt. Der hart geführte Wahlkampf hatte das deutsch-türkische Verhältnis in eine tiefe Krise gestürzt. Erdogan hatte Deutschland Nazi-Methoden vorgeworfen, weil einzelne Wahlkampfauftritte türkischer Politiker aus Sicherheitsgründen untersagt wurden.

Die Bundesregierung will den Dialog mit Ankara nun so schnell wie möglich wieder aufnehmen. In einer ersten Reaktion forderten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Sigmar Gabriel die türkische Regierung dazu auf, der Spaltung der türkischen Gesellschaft entgegenzuwirken. «Die Bundesregierung erwartet, dass die türkische Regierung nun nach einem harten Referendumswahlkampf einen respektvollen Dialog mit allen politischen und gesellschaftlichen Kräften des Landes sucht.»

Zu den EU-Beitrittsverhandlungen äußerten sich Merkel und Gabriel nicht. Auch die EU-Kommission schwieg dazu. Die Verfassungsänderungen «und insbesondere ihre praktische Umsetzung» sollten im Lichte der Verpflichtungen der Türkei als EU-Beitrittskandidat und als Mitglied des Europarats begutachtet werden, erklärten die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini, der EU-Kommissar für Nachbarschaftspolitik, Johannes Hahn, und EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker lediglich.

Der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber, plädierte dagegen klar für einen Abbruch der Verhandlungen. «Die Vollmitgliedschaft kann kein Ziel mehr sein», sagte der stellvertretende CSU-Vorsitzende im ZDF. Die Beitrittsperspektive für die Türkei sei eine «Lebenslüge», die vom Tisch genommen werden müsse.

Österreichs Außenminister Kurz dringt ebenfalls auf ein schnelles Ende der Verhandlungen. «Die Zeit des Taktierens muss endlich vorbei sein», sagte er der Nachrichtenagentur APA. Die CDU-Vizechefin Julia Klöckner äußerte sich ähnlich: «Die Tür zu einem EU-Beitritt ist nun endgültig zu - und finanzielle Heranführungshilfen an die EU sind spätestens jetzt hinfällig», sagte sie der «Huffington Post». Die Türkei hatte im Zuge des Beitrittsprozesses zwischen 2007 und 2013 4,8 Milliarden Euro von der EU erhalten. Für den Zeitraum 2014 bis 2020 sind weitere 4,45 Milliarden Euro eingeplant.

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, Norbert Röttgen (CDU), plädierte in einem dpa-Interview dafür, die Verhandlungen lediglich auszusetzen. So könnten sie später gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. Der EU-Rat müsse «ohne längeres Zögern» reagieren, sagte Röttgen.

Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind seit langem umstritten. Die Europäische Union hatte sie 2005 aufgenommen, zuletzt aber keine neuen Kapitel mehr in Angriff genommen. Die Verhandlungen lagen also quasi auf Eis. Abbrechen wollte die EU sie bisher aber nicht, um der Türkei die Tür nicht endgültig zuzuschlagen. Die Wiedereinführung der Todesstrafe gilt allerdings als rote Linie, die nicht überschritten werden darf. Erdogan kündigte nach seinem Sieg beim Referendum an, das Thema Todesstrafe wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Auch aus der Linken und der FDP kam die Forderung nach einem Abbruch der Beitrittsverhandlungen. Linke und Grüne forderten auch Konsequenzen für die militärische Zusammenarbeit mit der Türkei: Die rund 260 auf dem türkischen Luftwaffenstützpunkt Incirlik stationierten Bundeswehrsoldaten müssten abgezogen und alle Waffenlieferungen an den Nato-Partner gestoppt werden, forderten die Spitzenkandidaten der beiden Parteien, Sahra Wagenknecht und Cem Özdemir. Statt eines «Merkel-Erdogan-Pakts» müsse es nun ein Bündnis Deutschlands mit den Demokraten in der Türkei geben, sagte Wagenknecht der dpa.

Sonntag

Erdogan spricht von «Sieg» bei Referendum

Istanbul (dpa) - Trotz des knappen vorläufigen Ergebnisses beim Referendum in der Türkei hat Staatschef Recep Tayyip Erdogan von einem «Sieg» des «Ja»-Lagers gesprochen.

Erdogan gratulierte Ministerpräsident Binali Yildirim zu dem bei der Volksabstimmung erzielten «Sieg», wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete.

Yildirim kündigte für 20.00 (MESZ) eine Ansprache vom Balkon des AKP-Hauptquartiers in Ankara an, wie sie nach Wahlsiegen der Regierungspartei üblich ist. Die Opposition machte angesichts des Kopf-an-Kopf-Rennens keine Anzeichen, eine Niederlage einzuräumen.

Der CHP-Abgeordnete Baris Yarkadas sagte der dpa: «Das Ergebnis ist noch nicht klar.» Der Abgeordnete Sezgin Tanrikulu von größten Oppositionspartei CHP sagte der Deutschen Presse-Agentur, das «Nein»-Lager könne das Referendum noch gewinnen. Es habe zudem Unregelmäßigkeiten bei der Volksabstimmung gegeben. Deshalb werde die CHP nach Verkündung der offiziellen Ergebnisse Beschwerde einlegen. Türkische Medien meldeten, Erdogan werde eine Erklärung abgeben.

Beim Referendum über die Einführung des von Erdogan angestrebten Präsidialsystems lagen die «Ja»-Stimmen nach Angaben von Anadolu nach Auszählung von 98,4 Prozent der Stimmen bei 51,32 Prozent. Die «Nein»-Stimmen kamen demnach auf 48,68 Prozent. Oppositionsvertreter in der Wahlkommission bestätigten diese inoffiziellen Zahlen von Anadolu aber zunächst nicht. Mit der fortschreitenden Auszählung hatte der Anteil der «Ja»-Stimmen am Sonntagabend stetig abgenommen.

Die Zustimmung beim Referendum fiel auch aus Sicht der Regierung geringer aus als erwartet. «Wir sehen, dass wir in manchen Provinzen nicht die erwartete Anzahl an «Ja»-Stimmen bekommen haben», sagte Vize-Ministerpräsident Veysi Kaynak am Sonntagabend vor Journalisten in Ankara. «Daran werden wir arbeiten.» Er fügte hinzu: «Der Anteil der «Nein»-Stimmen hat Bedeutung für uns.» Kaynak betonte aber, eine Mehrheit der Stimmen reiche für die Einführung des Präsidialsystems. «In allen Demokratien ist der ausreichende Anteil 50,1 Prozent.»

Nach Angaben aus der Wahlkommission lag die Wahlbeteiligung im Inland auf Basis von rund 80 Prozent der Stimmen bei 86,92 Prozent.

Erdogan-Berater Mustafa Akis sagte am Sonntagabend in Ankara, er rechne mit einem Sieg beim Referendum. Nach den bisherigen Ergebnissen habe die Bevölkerung der Verfassungsänderung zugestimmt. «Das Ergebnis ist in allen Aspekten legitim und demokratisch.» Akis sagte, der Wahlkampf sei aus seiner Sicht fair verlaufen. «Diejenigen, die für ein «Ja» oder für ein «Nein» warben, hatten die Möglichkeit, sich durch Medien auszudrücken und mit der Öffentlichkeit zusammenzutreffen», sagte er. «Ich glaube, sie hatten gleiche Chancen. Ich habe keine Ungleichheiten gesehen.»

Die Opposition hatte einen zutiefst unfairen Wahlkampf kritisiert, bei dem Erdogans AKP auf Staatsmittel zurückgegriffen habe. Die Abstimmung war am Sonntag um 16.00 Uhr (MESZ) mit der Schließung der Wahllokale im Westen des Landes beendet worden. Unmittelbar danach begann die Auszählung der Stimmen. Umfragen hatten ein Kopf-an-Kopf-Rennen vorhergesagt.

Das Präsidialsystem würde Erdogan mit deutlich mehr Macht ausstatten. Die Opposition warnte vor einer Ein-Mann-Herrschaft. Erdogan versprach Stabilität und Sicherheit, sollte das Präsidialsystem eingeführt werden. Er hat im Falle seines Sieges beim Referendum außerdem die Einführung der Todesstrafe in Aussicht gestellt.

Insgesamt waren rund 58,2 Millionen Wahlberechtigte zur Abstimmung aufgerufen: 55,3 Millionen in der Türkei und 2,9 Millionen im Ausland. Letztere hatten bis zum Sonntag vergangener Woche die Möglichkeit, in ihren jeweiligen Ländern abzustimmen. In Deutschland hatte die Wahlbeteiligung bei knapp 49 Prozent gelegen.

Samstag

Türken werben in Berlin für ein Nein zum Präsidialsystem

Berlin (dpa) - Gegner des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan haben mit einer friedlichen Aktion am Brandenburger Tor in Berlin für ein Nein zur geplanten Verfassungsänderung in der Türkei geworben. Mehrere Dutzend Menschen, die einem Aufruf der Initiative «Bewegung Berlin» gefolgt waren, hielten Sonnenschirme mit einem Nein in die Höhe. Auf einem Transparent war auf Deutsch und Türkisch zu lesen: «Nein zur Diktatur in der Türkei». In Deutschland lebende türkische Staatsbürger können seit vergangenem Montag über das Referendum zur Einführung eines Präsidialsystems abstimmen.

Donnerstag

Die geplante Verfassungsreform für ein Präsidialsystem

Istanbul (dpa) - Staatschef Recep Tayyip Erdogan will ein Präsidialsystem in der Türkei einführen. Über die Verfassungsreform wird dort am 16. April abgestimmt. Die wichtigsten der geplanten Änderungen: - Der Präsident wird nicht nur Staats-, sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Der Präsident darf künftig einer Partei angehören. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einer vom Präsidenten zu bestimmenden Anzahl Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident ist für die Ernennung und Absetzung seiner Stellvertreter und der Minister zuständig. - Der Präsident kann zu Themen, die exekutive Regelungen betreffen, Dekrete erlassen, die mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft treten. Eine nachträgliche Zustimmung durch das Parlament ist nicht vorgesehen. Die Dekrete werden aber unwirksam, falls das Parlament zum Thema des jeweiligen Erlasses ein Gesetz verabschiedet. Keine Dekrete dürfen erlassen werden zu Themen, die Grund- und Persönlichkeitsrechte betreffen, oder die nach der Verfassung nur per Gesetz geregelt werden dürfen. - Parlament und Präsident werden künftig am selben Tag für die Dauer von fünf Jahren vom Volk gewählt, und zwar erstmals am 3. November 2019. Die zeitgleiche Wahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der jeweilige Präsident über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Die Amtsperioden des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die Zahl der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister. - Neuwahlen können sowohl das Parlament als auch der Präsident auslösen, im Parlament ist dafür eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig. In beiden Fällen werden sowohl das Parlament als auch der Präsident zum gleichen Zeitpunkt neu gewählt - unabhängig davon, welche der beiden Seiten die Neuwahl veranlasst hat. - Die Amtszeiten des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die Regierungspartei AKP hat aber eine Hintertür eingebaut: Sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten Neuwahlen beschließen, kann der Präsident noch einmal kandidieren. - Die Zählung der Amtszeiten würde unter dem neuen Präsidialsystem neu beginnen. Erdogan wäre also nach einem Wahlsieg 2019 in seiner ersten Amtsperiode. Mit der Hintertür (und bei entsprechenden Wahlerfolgen) könnte er theoretisch bis 2034 an der Macht bleiben. - Der Präsident bekommt auch mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen, das Parlament drei weitere. Feste Mitglieder bleiben außerdem der Justizminister und sein Staatssekretär. Bislang bestimmen Richter und Staatsanwälte selbst die Mehrheit der derzeit noch 22 Mitglieder des Rates. Das Gremium ist unter anderem für die Ernennung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zuständig.

Freitag

Karlsruhe: Regierung kann Wahlkampf-Auftritte verbieten

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Bundesregierung kann die heftig umstrittenen Wahlkampf-Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland verbieten. Das stellten die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts heute klar.

Im Rahmen einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde erklärten sie, dass weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch gebe, nach Deutschland zu reisen, um amtliche Funktionen auszuüben.

Die Bundesregierung plant auch nach dem Karlsruher Beschluss keine Einreiseverbote. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer verwies in Berlin auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. «Was wir von anderen fordern, sollten wir eben selber leben.»

Der Streit um den türkischen Wahlkampf in Deutschland und die Nazi-Vergleiche türkischer Politiker schaukelt sich seit Tagen hoch. Die Beziehungen zwischen den Nato-Partnern Deutschland und Türkei sind auf einem Tiefpunkt. Am Sonntag hatte Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan Deutschland «Nazi-Praktiken» vorgeworfen.

Vize-Ministerpräsident Nurettin Canikli wiederholte Erdogans Nazi-Vorwurf am Freitag. Er nannte es «äußerst beunruhigend», dass «die Praktiken der Nazis und des Nationalsozialismus» wieder auftauchten. Dabei hatte sich Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) nach einem Treffen mit seinem Amtskollegen Mevlüt Cavusoglu Cavusoglu am Mittwoch in Berlin weitere Nazi-Vergleiche verbeten. «Es gibt Grenzen, die man nicht überschreiten darf», warnte Gabriel. Eine Reaktion der Bundesregierung auf den neuen Nazi-Vergleich gab es aber zunächst nicht.

Zudem warf Canikli Deutschland und anderen EU-Ländern «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» vor. Er begründete dies mit der angeblichen Unterstützung, die «allen voran Deutschland, Holland und Österreich» Terroristen zukommen ließen, die in der Türkei Unschuldige ermordeten. Derartige Vorwürfe zielen in der Regel auf die auch in Deutschland verbotene Terrororganisation PKK.

Die türkischen Politiker wollen vor den gut 1,4 Millionen in Deutschland lebenden Wahlberechtigten für eine umstrittene Verfassungsreform werben, über die am 16. April per Referendum abgestimmt wird. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan will seine Machtbefugnisse damit massiv ausweiten. Ob Erdogan selbst einen Auftritt in Deutschland anstrebt, war zuletzt unklar. Bislang sind einzelne Veranstaltungen von den betroffenen Kommunen aus Sicherheitsgründen untersagt worden. Die Bundesregierung selbst wurde aber noch nicht aktiv.

Nun merken die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss (Az. 2 BvR 483/17) an, dass Wahlkampf-Auftritte immer von der Zustimmung der Bundesregierung abhängen. Politiker, die hier «in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität» auftreten wollen, können sich demnach nicht auf Grundrechte berufen. Würde ihnen der Auftritt untersagt, sei das eine außenpolitische Entscheidung im Verhältnis zweier souveräner Staaten. Das impliziert, dass ein Verbot nach Auffassung der Richter zumindest keinerlei rechtlichen Bedenken begegnen würde.

Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht sprach mit Blick auf die Entscheidung von «dankenswerter Klarheit». «Die Bundesregierung muss jetzt endlich Farbe bekennen und darf die Bürgermeister von Städten und Gemeinden nicht länger mit dem Problem allein lassen», sagte sie. «Die Bundesregierung macht bewusst von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch, die Werbung für eine autoritäre Türkei bei uns zu unterbinden. Das ist nun klar», sagte FDP-Parteichef Christian Lindner der «Heilbronner Stimme»(Samstag). «Es ist ein falsches Verständnis von Toleranz, den Gegnern der Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit zu gewähren.»

Der türkische Sportminister Akif Cagatay Kilic wollte am Freitagabend in der Kölner Innenstadt eine Veranstaltung besuchen. Bei dem Auftritt handele es sich um eine private Veranstaltung, die nicht angemeldet werden müsse, sagte ein Sprecher der Kölner Polizei. Der Vermieter des Saals sagt, ihm sei eine Kulturveranstaltung zugesichert worden. Nach Angaben der Veranstalter werde Kilic eine kurze Rede halten - jedoch nicht über die anstehende Verfassungsreform sprechen.

Montag

Beratungen über Präsidialsystem in der Türkei beginnen

Ankara (dpa) - Die türkische Regierungspartei AKP treibt die von Staatschef Staatschef Recep Tayyip Erdogan gewünschte Verfassungsänderung für ein Präsidialsystem in der Türkei voran.

Das Parlament in Ankara begann mit den Beratungen über die Reform, die dem Präsidenten deutlich mehr Macht verleihen und zugleich eine deutliche Schwächung des Parlaments mit sich bringen würde. Erdogan wäre dann nicht mehr nur Staats-, sondern auch Regierungschef. Die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu rechnete mit einer Dauer der Beratungen von rund zwei Wochen.

Für die von Erdogan angestrebte Volksabstimmung über das Präsidialsystem müssen im Parlament mindestens 330 der 550 Abgeordneten für die Reform stimmen. Die islamisch-konservative AKP verfügt über 316 Stimmen und ist auf Stimmen aus der ultranationalistschen MHP angewiesen.

MHP-Chef Devlet Bahceli unterstützt das Vorhaben, in der Partei regt sich aber auch Widerstand dagegen. Die beiden anderen Oppositionsparteien - die Mitte-Links-Partei CHP und die pro-kurdische HDP - laufen Sturm gegen die einschneidende Reform. Sie befürchten eine «Diktatur» in der Türkei. Die Regierung rechnet mit einem Referendum im Frühjahr. Bei der Volksabstimmung ist nur noch eine einfache Mehrheit nötig.

Kurz vor Beginn der Debatte löste die Polizei am Montag eine Demonstration gegen die geplante Verfassungsreform vor dem Parlamentsgebäude in Ankara mit Tränengas und Wasserwerfern auf, wie die Nachrichtenagentur DHA meldete. Unter den Protestierenden seien Abgeordnete der größten Oppositionspartei CHP gewesen. Einige Demonstranten seien leicht verletzt worden.

Erdogan war von Anfang 2003 bis August 2014 Ministerpräsident der Türkei. 2014 wurde er zum ersten direkt vom Volk gewählten Staatspräsidenten des Landes. Seitdem strebt er die Einführung eines Präsidialsystems an. Auch als Staatschef bestimmt er weiterhin den Kurs der Regierung und der AKP, obwohl diese Rollen in der Verfassung eigentlich dem Ministerpräsidenten und Parteichef vorbehalten sind. Mit der Verfassungsänderung soll Erdogans Führung legalisiert werden.

Die geplante Verfassungsreform für ein Präsidialsystem

Türkisches Parlament debattiert eigene Entmachtung