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Mittwoch

Verfassungsgericht kippt Atomsteuer

Karlsruhe (dpa) - Die Atomkonzerne dürfen darauf hoffen, vom Bund insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro gezahlter Steuern auf Brennelemente zurückzubekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die von 2011 bis 2016 kassierte Steuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz und das Gesetz rückwirkend für nichtig.

Damit ist ein Zustand hergestellt, als ob es die Steuer niemals gegeben hätte. Die Begründung: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt. (Az. 2 BvL 6/13)

Die Aussicht auf Erstattung der Milliarden-Summen beflügelte die Aktien von Eon und RWE. RWE-Papiere schnellten bis auf 19,84 Euro nach oben, mehr hatten sie zuletzt Mitte 2015 gekostet. Die Anteilsscheine von Eon stiegen um 4,24 Prozent auf 8,39 Euro.

Für die Bundesregierung ist die Entscheidung eine gewaltige Klatsche. Denn die Richter hätten trotz Bedenken darauf verzichten können, das Gesetz rückwirkend zu kippen. Bei Steuern kommt das durchaus vor, denn das eingenommene Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ausgegeben. Die Brennelementesteueraber sei «von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten» belastet gewesen, heißt es. Darauf hätte man sich niemals verlassen dürfen.

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach eigener Auskunft über die sechs Jahre auf 2,85 Milliarden Euro. Dazu fordert Eon 450 Millionen Euro Zinsen, also insgesamt 3,3 Milliarden Euro. RWE rechnet damit, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hatte schon vor der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Laut Bundesfinanzministerium hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. Wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Atomkraft war sie von Anfang an befristet.

Die Kraftwerksbetreiber waren gegen die Steuer Sturm gelaufen und hatten die Bescheide vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten, mal mehr, mal weniger erfolgreich. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kommt nun zum gleichen Ergebnis. Das hat mit der Steuersystematik zu tun: Der Gesetzgeber, so die Begründung, kann nicht irgendwelche Steuern erfinden, sondern nur solche einführen, die im Grundgesetz vorgesehen sind. Die Atomsteuer passe nicht in diese Ordnung. Nach Auffassung der Richter ist sie insbesondere keine «Verbrauchssteuer», wie bei Erlass 2010 von der schwarz-gelben Regierungskoalition angenommen.

Zwei Richter sind abweichend der Ansicht, dass die Steuer mit Zustimmung des Bundesrats möglich gewesen wäre. Da dort nie abgestimmt wurde, halten sie das Gesetz auch für verfassungswidrig.

Dienstag

Autistische Kinder misshandelt: Haft für Gruppenleiterin

Düsseldorf (dpa) - Für die Misshandlung autistischer Kinder ist eine Wohnheim-Gruppenleiterin in Düsseldorf zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Kinder seien angeschrien, bespuckt, mit kaltem Wasser bespritzt und gequält worden, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Michalek.

Ihr Schreien, Betteln und Flehen hätten die Angeklagten ignoriert. «Sie hatten an ihrem menschenunwürdigen Verhalten Spaß und genossen es.»

Die 44 Jahre alte Hauptangeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Ihr Ehemann, der ebenfalls in der Einrichtung arbeitete, wurde zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine weitere Erzieherin erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung.

Die Misshandlungen waren in der inzwischen aufgelösten evangelischen Jugendhilfe-Einrichtung Educon in Hilden bei Düsseldorf geschehen. Rund zehn Jahre - 2006 bis 2008 - liegt das Martyrium der damals 9 bis 15 Jahre alten autistischen Kinder zurück.

Freitag

Karlsruhe: Regierung kann Wahlkampf-Auftritte verbieten

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Bundesregierung kann die heftig umstrittenen Wahlkampf-Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland verbieten. Das stellten die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts heute klar.

Im Rahmen einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde erklärten sie, dass weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch gebe, nach Deutschland zu reisen, um amtliche Funktionen auszuüben.

Die Bundesregierung plant auch nach dem Karlsruher Beschluss keine Einreiseverbote. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer verwies in Berlin auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. «Was wir von anderen fordern, sollten wir eben selber leben.»

Der Streit um den türkischen Wahlkampf in Deutschland und die Nazi-Vergleiche türkischer Politiker schaukelt sich seit Tagen hoch. Die Beziehungen zwischen den Nato-Partnern Deutschland und Türkei sind auf einem Tiefpunkt. Am Sonntag hatte Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan Deutschland «Nazi-Praktiken» vorgeworfen.

Vize-Ministerpräsident Nurettin Canikli wiederholte Erdogans Nazi-Vorwurf am Freitag. Er nannte es «äußerst beunruhigend», dass «die Praktiken der Nazis und des Nationalsozialismus» wieder auftauchten. Dabei hatte sich Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) nach einem Treffen mit seinem Amtskollegen Mevlüt Cavusoglu Cavusoglu am Mittwoch in Berlin weitere Nazi-Vergleiche verbeten. «Es gibt Grenzen, die man nicht überschreiten darf», warnte Gabriel. Eine Reaktion der Bundesregierung auf den neuen Nazi-Vergleich gab es aber zunächst nicht.

Zudem warf Canikli Deutschland und anderen EU-Ländern «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» vor. Er begründete dies mit der angeblichen Unterstützung, die «allen voran Deutschland, Holland und Österreich» Terroristen zukommen ließen, die in der Türkei Unschuldige ermordeten. Derartige Vorwürfe zielen in der Regel auf die auch in Deutschland verbotene Terrororganisation PKK.

Die türkischen Politiker wollen vor den gut 1,4 Millionen in Deutschland lebenden Wahlberechtigten für eine umstrittene Verfassungsreform werben, über die am 16. April per Referendum abgestimmt wird. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan will seine Machtbefugnisse damit massiv ausweiten. Ob Erdogan selbst einen Auftritt in Deutschland anstrebt, war zuletzt unklar. Bislang sind einzelne Veranstaltungen von den betroffenen Kommunen aus Sicherheitsgründen untersagt worden. Die Bundesregierung selbst wurde aber noch nicht aktiv.

Nun merken die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss (Az. 2 BvR 483/17) an, dass Wahlkampf-Auftritte immer von der Zustimmung der Bundesregierung abhängen. Politiker, die hier «in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität» auftreten wollen, können sich demnach nicht auf Grundrechte berufen. Würde ihnen der Auftritt untersagt, sei das eine außenpolitische Entscheidung im Verhältnis zweier souveräner Staaten. Das impliziert, dass ein Verbot nach Auffassung der Richter zumindest keinerlei rechtlichen Bedenken begegnen würde.

Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht sprach mit Blick auf die Entscheidung von «dankenswerter Klarheit». «Die Bundesregierung muss jetzt endlich Farbe bekennen und darf die Bürgermeister von Städten und Gemeinden nicht länger mit dem Problem allein lassen», sagte sie. «Die Bundesregierung macht bewusst von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch, die Werbung für eine autoritäre Türkei bei uns zu unterbinden. Das ist nun klar», sagte FDP-Parteichef Christian Lindner der «Heilbronner Stimme»(Samstag). «Es ist ein falsches Verständnis von Toleranz, den Gegnern der Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit zu gewähren.»

Der türkische Sportminister Akif Cagatay Kilic wollte am Freitagabend in der Kölner Innenstadt eine Veranstaltung besuchen. Bei dem Auftritt handele es sich um eine private Veranstaltung, die nicht angemeldet werden müsse, sagte ein Sprecher der Kölner Polizei. Der Vermieter des Saals sagt, ihm sei eine Kulturveranstaltung zugesichert worden. Nach Angaben der Veranstalter werde Kilic eine kurze Rede halten - jedoch nicht über die anstehende Verfassungsreform sprechen.