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Freitag

Frage der Woche: Wer informiert Urlauber über Impfungen, Pass und Co.?

Bevor der lang ersehnte Sommerurlaub starten kann, müssen Reisende meist noch viel organisieren. Denn je nach Reiseziel benötigen Urlauber bestimmte Unterlagen und Impfungen, um einreisen zu dürfen. Wir haben uns daher gefragt, woher Reisende ihre Reiseinformationen bekommen und wer ihnen hilft, wenn einmal nicht alles glatt läuft.

In drei Wochen starten in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Für viele Familien steht damit auch ein Urlaub vor der Tür. Wer sich für eine Auslandsreise entscheidet, muss dabei an mehr denken als nur das Kofferpacken. Für die Einreise in Länder außerhalb der EU reicht beispielsweise der Personalausweis nicht aus, sondern Urlauber benötigen einen Reisepass und eventuell sogar ein Visum. Führt die Reise zu exotischeren Zielen wie Afrika, Südamerika oder Asien, werden zudem bestimmte Impfungen vorgeschrieben, um Krankheiten im Urlaub vorzubeugen.

Die wenigsten Urlauber wissen dabei, dass ihr Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihnen alle benötigten Reiseinformationen zu geben. Zugleich gilt er auch als Ansprechpartner, wenn während des Urlaubs etwas schiefgeht, beispielweise weil das Hotel nicht das hält, was es versprochen hatte.

Wer haftet bei fehlenden Reiseinformationen?

Grundsätzlich steht der Veranstalter einer Reise in der Pflicht, Kunden wichtige Informationen über den Zielort zu geben − und zwar vor der Buchung. Denn insbesondere bei Last-Minute-Angeboten sind gewisse Voraussetzungen wie ein Visum oder ein spezieller Impfschutz in der Kürze der Zeit nicht mehr zu erfüllen. Wurden Urlauber diesbezüglich nicht ausreichend informiert und können die Reise daher nicht antreten, haftet der Anbieter. Das gilt auch für Urlaubsreisen, die über ein Reisebüro gebucht werden. Denn das Reisebüro ist lediglich ein Vermittler und muss bei mangelnder Information nicht haften, sondern der Reiseveranstalter.

Welche Rechte haben Reisende bei Flugverspätung?

Bei Problemen mit dem Flug, wie einem Flugausfall oder größeren Verspätungen, haben Reisende das Recht, sich an die Fluggesellschaft zu wenden und eine Entschädigung zu fordern. Das gilt für alle innereuropäischen Flüge beziehungsweise für alle Flüge mit einer europäischen Airline, wenn sich der Abflug um mehr als drei Stunden verspätet.

Betroffene Passagiere sind allerdings in den wenigsten Fällen mit ihrer Erstattungsforderung erfolgreich, selbst wenn sie die Verspätung zum Beispiel durch Fotos beweisen können. Oft weigern sich die Fluggesellschaften, ihre Kunden zu entschädigen und verweisen auf "außergewöhnliche Umstände". So kann sich der Streit mit dem Unternehmen über mehrere Jahre hinziehen. Das kostet nicht nur Nerven, sondern häufig auch viel Geld. Kommt es beispielsweise zum Rechtsstreit, den der Fluggast verliert, warten anschließend horrende Anwalts- und Gerichtskosten. Mit einer Rechtschutzversicherung können sich Reisende davor schützen. Je nach den gewünschten Leistungen überzeugen dabei verschiedene Tarife. Ein Preis-Leistungs-Vergleich hilft, die passende Absicherung zu finden.

Entschädigung über Fluggast-Portale: Lohnen sich Drittanbieter?

Wer sich den Aufwand eines Rechtsstreits lieber ersparen will, kann für seine Erstattungsforderung auch einen Drittanbieter beauftragen. Verschiedene Fluggast-Portale setzen sich für die Rechte und Forderungen geschädigter Passagiere ein und vertreten deren Interessen. Dafür verlangen sie eine Provision, die bei Erfolg direkt von der Erstattungssumme abgezogen wird. Je nach Unternehmen beträgt diese rund 30 Prozent oder sogar noch mehr, wie eine Übersicht der Stiftung Warentest zeigt. Daher sollten Verbraucher genau überlegen, ob sie das Angebot in Anspruch nehmen. Der Vorteil solcher Online-Inkassounternehmen: Wird die Schadenersatzforderung des Passagiers zurückgewiesen, kommen keine weiteren Kosten auf ihn zu.

Um bei Flugausfällen und Co. nicht zur Kasse gebeten zu werden, verbieten manche Airlines Kunden, ihre Rechte an Dritte abzugeben. Das bedeutet, Passagiere dürfen kein Fluggast-Portal beauftragen, das in ihrem Namen Schadenersatz fordert. Einige Gerichte haben dieses sogenannte Abtretungsverbot jedoch bereits für unzulässig erklärt.

Sonntag

Internet- und Handyverträge werden ab 1. Juni 2017 transparenter

Produktionsinformationsblätter erleichtern bereits seit Jahresanfang den Vergleich von Riester- und Rürup-Renten. Ab dem 1. Juni 2017 werden auch Verbraucher, die einen neuen Internet- oder Handyvertrag abschließen, besser über ihre Verträge informiert. Neben Vertragslaufzeit und Kosten wird auf dem Infoblatt zudem die normalerweise verfügbare Datengeschwindigkeit angegeben.

Mit der Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung wird ab dem 1. Juni 2017 die "Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter" gestärkt, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Denn mit einem neuen Produktinformationsblatt erfahren Personen, die sich für einen neuen Handy-, Festnetz- oder Internetvertrag entscheiden, folgende Punkte:

  • Minimale, maximale und normalerweise verfügbare Datenübertragungsraten
  • Ab welchem Verbrauch des Datenvolumens die Geschwindigkeit gedrosselt wird
  • Vertragslaufzeit
  • Verlängerungsoption und Kündigungsfrist
  • Kosten

Darüber hinaus regelt die Transparenzverordnung, dass die Anbieter nun mit jeder Rechnung mitteilen müssen, wann der Vertrag gekündigt werden müsste, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. "Das hilft uns als Kunden und fördert den Wettbewerb", erläuterte der ehemalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Ende vergangenen Jahres.

Tipp: Wie das neue Produktinformationsblatt aussehen soll, zeigt dieses Muster.

Zu langsames Internet sorgt für Streit zwischen Kunde und Unternehmen

Nicht selten beklagen sich Internetnutzer, dass die Daten über das Internet deutlich langsamer übertragen werden, als vertraglich vereinbart ist. Daher müssen die Internetanbieter nun auch darauf hinweisen, dass ihre Kunden die Möglichkeit haben, die Datengeschwindigkeit zu überprüfen. Seit einiger Zeit stellt beispielsweise die Bundesnetzagentur einen Test zur Breitbandmessung bereit. "Die Messergebnisse sind speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können", so die Behörde.

Geraten Verbraucher in Streit mit einem Mobilfunk- oder Festnetzanbieter, können sie sich unter anderem an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur richten. Allerdings sind die Unternehmen nicht zu einer Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet, zudem sind die Ergebnisse der Stelle nicht bindend.

Mittwoch

Startguthaben für Erwerbstätige: Nahles lehnt Grundeinkommen ab

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat der Idee vom bedingungslosen Grundeinkommen eine Absage erteilt. Stattdessen hat sie ihre Idee eines Startguthabens für Erwerbstätige vorgestellt, mit dem sich Qualifizierungen, Unternehmensgründungen oder auch Pflegeauszeiten finanzieren ließen. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wirkt der Vorschlag wie Stimmenfang.

Andrea Nahles hat auf der Digital-Konferenz re:publica mit einem steuerbefreiten Guthaben für Erwerbstätige einen Alternativvorschlag zum bedingungslosen Grundeinkommen vorgebracht. Das steuerbefreite Startguthaben könnte jedem Bürger ab dem 18. Geburtstag zur Verfügung stehen und für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, wie Weiterbildungsmaßnahmen, Existenzgründungen oder eine Auszeit für die Pflege von Angehörigen. Notwendig sei es allerdings, diese Verwendungsmöglichkeiten klar zu umreißen.

Das Guthaben könnte laut Nahles im Bereich zwischen 15.000 Euro und 20.000 Euro liegen. Unklar ist, ob ältere Menschen auf den gleichen Beitrag zurückgreifen könnten. Nahles räumte allerdings ein, den Betrag vielleicht an das Lebensalter zu koppeln sowie Menschen mit einem geringeren Bildungsabschluss ein höheres Guthaben zu geben als Erwerbstätigen mit einem höheren Abschluss.

Guthaben für Erwerbstätige mit ungewissen Kosten

Andrea Nahles schätzt die Kosten eines solchen Startguthabens auf "ein paar Milliarden" Euro ein. Das geht aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur dpa hervor. Doch angesichts einer Zahl von rund 44 Millionen Erwerbstätigen beliefen sich die Kosten selbst bei einem gestaffelten Guthaben allerdings eher auf mehrere hundert Milliarden Euro. In die Koalition hat die SPD-Politikerin den Vorschlag ohnehin noch nicht getragen. Laut dem Magazin t3n hat sie ihre Idee weder mit den Koalitionspartnern noch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erörtert. "Wenn ich mit dem meine guten Ideen bespreche, dann sind sie tot", so die Arbeitsministerin.

Vorschlag pünktlich zum Wahlkampf?

Angesichts der möglicherweise sehr hohen Kosten und der bisher ungenauen Gestaltung wirkt der Vorstoß von Nahles eher wie ein Versuch im Vorwahlkampf Stimmen zu gewinnen. In der aktuellen Legislaturperiode musste die Arbeitsministerin die Mütterrente der Union umsetzen, die vor allem jetzigen Rentnerinnen zugutekommt, die Rentenkasse und damit junge Beitragszahler aber belastet. Die Kosten für diese Rentenangleichung belaufen sich auf derzeit mehr als sieben Milliarden pro Jahr. Jedoch hat Nahles zusammen mit der SPD auch selbst ein umstrittenes Gesetzesvorhaben im Zuge des Rentenpakets durchgesetzt: Die Rente mit 63 kommt die Beitragszahler ebenfalls teuer zu stehen. Die Kosten beliefen sich allein 2014 auf etwa 1,5 Milliarden Euro.

Der jetzige Vorstoß der Ministerin auf einmal Erwerbstätige und vor allem junge Beitragszahler finanziell zu unterstützen wirkt daher etwas ungelenk. Beim Publikum der Konferenz konnte sie daher auch nicht überzeugen. Mit dem Grundeinkommen hätte sie hier vermutlich mehr Zuhörer für sich gewinnen können. Dieses widerstrebe ihr jedoch persönlich.

Argumente für bedingungsloses Grundeinkommen

Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) werden sich von Nahles Vorschlag kaum von ihrer Position abbringen lassen. Denn das Startguthaben berücksichtigt viele Menschen nicht, die besonders von einem Grundeinkommen profitieren könnten, darunter Kinder, Auszubildende oder Langzeitarbeitslose. Darüber hinaus ließe sich mit einem BGE viel bürokratischer Aufwand einsparen. Schließlich könnte der Staat auf zahlreiche Sozialleistungen verzichten. Zudem würden die Menschen frei über das BGE verfügen. Das würde dem Konsum zugutekommen und damit die Wirtschaft ankurbeln. Doch die Argumente stoßen bei Nahles auf taube Ohren. Sie bekräftigte vielmehr ein weiteres Mal, dass das Grundeinkommen nicht kommen wird, egal wie lange man darüber diskutiere.