Sonntag

Internet- und Handyverträge werden ab 1. Juni 2017 transparenter

Produktionsinformationsblätter erleichtern bereits seit Jahresanfang den Vergleich von Riester- und Rürup-Renten. Ab dem 1. Juni 2017 werden auch Verbraucher, die einen neuen Internet- oder Handyvertrag abschließen, besser über ihre Verträge informiert. Neben Vertragslaufzeit und Kosten wird auf dem Infoblatt zudem die normalerweise verfügbare Datengeschwindigkeit angegeben.

Mit der Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung wird ab dem 1. Juni 2017 die "Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter" gestärkt, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Denn mit einem neuen Produktinformationsblatt erfahren Personen, die sich für einen neuen Handy-, Festnetz- oder Internetvertrag entscheiden, folgende Punkte:

  • Minimale, maximale und normalerweise verfügbare Datenübertragungsraten
  • Ab welchem Verbrauch des Datenvolumens die Geschwindigkeit gedrosselt wird
  • Vertragslaufzeit
  • Verlängerungsoption und Kündigungsfrist
  • Kosten

Darüber hinaus regelt die Transparenzverordnung, dass die Anbieter nun mit jeder Rechnung mitteilen müssen, wann der Vertrag gekündigt werden müsste, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. "Das hilft uns als Kunden und fördert den Wettbewerb", erläuterte der ehemalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Ende vergangenen Jahres.

Tipp: Wie das neue Produktinformationsblatt aussehen soll, zeigt dieses Muster.

Zu langsames Internet sorgt für Streit zwischen Kunde und Unternehmen

Nicht selten beklagen sich Internetnutzer, dass die Daten über das Internet deutlich langsamer übertragen werden, als vertraglich vereinbart ist. Daher müssen die Internetanbieter nun auch darauf hinweisen, dass ihre Kunden die Möglichkeit haben, die Datengeschwindigkeit zu überprüfen. Seit einiger Zeit stellt beispielsweise die Bundesnetzagentur einen Test zur Breitbandmessung bereit. "Die Messergebnisse sind speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können", so die Behörde.

Geraten Verbraucher in Streit mit einem Mobilfunk- oder Festnetzanbieter, können sie sich unter anderem an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur richten. Allerdings sind die Unternehmen nicht zu einer Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet, zudem sind die Ergebnisse der Stelle nicht bindend.

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