Mosbach (dpa) - Weil sie einen Mann bei einer Kontrolle nicht auf die Toilette ließen, stehen zwei Polizisten in Baden-Württemberg vor Gericht. Der Vorwurf: Körperverletzung im Amt.
Vor dem Landgericht Mosbach bestätigten die Beamten heute den Vorgang, wiesen aber darauf hin, sie hätten den eingeforderten Toilettengang als Schutzbehauptung betrachtet. Die Angeklagten hätten es für möglich gehalten, dass der Mann Alkohol getrunken habe. Das hatte er nachweislich nicht. Der Autofahrer sagte vor Gericht, er habe sich nicht körperlich gewehrt: «Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht.»
Die Anklage wirft den Beamten vor, sie hätten den Mann bei einer Fahrzeugkontrolle nicht auf die Toilette gelassen, obwohl dieser darauf gedrängt habe. Beim Versuch der Polizisten, dem heute 59 Jahre alten Mann Handschellen anzulegen, habe der seinen Stuhlgang nicht mehr halten können. Der Vorfall ereignete sich im März 2014. Für Freitag ist auch mit dem Urteil zu rechnen.