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Freitag

Feuerattacke auf Obdachlosen: Fünf Angeklagte auf freiem Fuß

Berlin (dpa - Im Prozess um eine Feuerattacke auf einen schlafenden Obdachlosen hat das Berliner Landgericht die Haftbefehle gegen fünf Tatverdächtige im Alter von 16 bis 19 Jahren aufgehoben. Damit gab es am Freitag Anträgen der Verteidiger statt.

Bislang saßen sechs mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Sie kommen jetzt zunächst auf freien Fuß, der Prozess gegen sie geht aber weiter.

Die jungen Männer - Flüchtlinge aus Syrien und Libyen - sollen in der Weihnachtsnacht versucht haben, den 37-jährigen Obdachlosen im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße anzuzünden. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen konnte laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhindert werden. Sie löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Der Angriff hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst.

Der Haftbefehl gegen den 21-jährigen Hauptverdächtigen bleibe bestehen, hieß es. Er sitzt weiter im Gefängnis. Alle sechs sind wegen versuchten Mordes angeklagt. Mit einem Urteil wird am 13. Juni gerechnet.

Am siebten Prozesstag wiesen die Richter darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu in Betracht komme. Der Staatsanwalt hielt dagegen an seiner Anklage fest.

Im Falle des Hauptangeklagten plädierte er auf vier Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes. Gegen zwei 17- und 18-Jährige forderte der Ankläger eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, ein weiterer 18-Jähriger soll aus Sicht des Anklägers zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt werden. Für zwei Angeklagte wurden wegen Beihilfe Bewährungsstrafen verlangt.

Alle Angeklagten hätten die Flammen nahe dem Kopf des Obdachlosen gesehen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Keiner der jungen Männer habe eingegriffen. «Sie hatten sich zumindest damit abgefunden, dass der Schlafende ersticken oder verbrennen könnte.» Es sei eine menschenverachtende Tat gewesen. Warum das Gericht entgegen früherer Beschlüsse offensichtlich nicht mehr von einem Mordversuch ausgehe, könne er nicht nachvollziehen.

Die Angeklagten hatten einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber «nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen». Zu keinem Zeitpunkt habe er mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. Die Mitangeklagten erklärten, sie hätten mit der Tat des 21-Jährigen nichts zu tun.

Donnerstag

Ex-Frau hinter Auto hergeschleift: 14 Jahre Haft für Täter

Hannover (dpa) - Weil er seine Ex-Frau im niedersächsischen Hameln mit einem Seil um den Hals hinter seinem Auto hergeschleift hat, soll ein Mann für 14 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hannover sprach den 39-Jährigen des versuchten Mordes schuldig.

Damit entsprach das Gericht der Forderung des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte zugegeben, dass er Ende November in Hameln die 28-Jährige auf grausame Weise töten wollte. Nach Faustschlägen, Messerstichen und Axthieben band er die Frau laut Anklage an die Anhängerkupplung und fuhr schnell los.

Nach rund 200 Metern löste sich das Seil, das Opfer überlebte schwer verletzt. Während der Tat saß der damals knapp dreijährige Sohn der beiden im Auto. Hintergrund des Gewaltexzesses war ein Streit um Unterhaltszahlungen.

Die Frau, die physisch und psychisch unter den Folgen des Verbrechens leidet, trat als Nebenklägerin auf. Während des Prozesses wurde auch der kleine Sohn als Nebenkläger zugelassen.

In einem Vergleich haben sich die Anwälte des Angeklagten und des Opfers auf ein Schmerzensgeld von 137.000 Euro geeinigt, wie der Richter verkündete. Zudem soll der Mann für mögliche Folgeschäden aufkommen, sollten diese nicht von den Sozialversicherungen bezahlt werden. Der Angeklagte besitzt ein Haus in der Nähe von Hameln.

Nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters ist der Angeklagte zwar psychisch gestört, aber voll schuldfähig. Der komplexe Tatablauf spreche gegen eine Affekttat, sagte der Sachverständige. In dem von seinem Verteidiger verlesenen Geständnis hatte der 39-Jährige angegeben, die Tat nicht geplant zu haben. Seile und Axt habe er wegen Gartenarbeiten stets im Auto dabei gehabt.

Der Angeklagte hat wie das Opfer kurdische Wurzeln. Das Paar hatte 2013 nach islamischem Recht geheiratet. Nach Schilderung der Frau begannen die Misshandlungen, als sie zu dem Mann zog. Im Frühjahr 2014 trennte sie sich von ihm.

Der brutale Mordversuch hatte im vergangenen Jahr bundesweit Bestürzung ausgelöst. In der Kleinstadt Hameln hatten sich kurz danach Hunderte Menschen zu einer Mahnwache versammelt.

Freitag

Johannitern wird grober Fehler nach Hausnotruf vorgeworfen

Karlsruhe (dpa) - Auf die Johanniter Unfallhilfe könnte ein erster Haftungsfall nach einem Hausnotruf zukommen. Der Bundesgerichtshof verwies eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück an das Berliner Kammergericht.

Die Karlsruher Richter machten dabei deutlich, dass die Johanniter ihre Hilfeleistungspflicht in dem Fall «grob vernachlässigt» haben (Az.: III ZR 92/16). Der mittlerweile verstorbene Kläger hatte in seiner Wohnung eine Notrufanlage. Im April 2012 betätigte der damals 78-Jährige diese, woraufhin zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, aber keine Rettungskräfte geschickt wurden. Zwei Tage später wurde bei dem Mann ein nicht ganz neuer Schlaganfall festgestellt, der ihn halbseitig gelähmt und mit einer Sprachstörung zurückließ.

Seine Töchter verlangen deshalb mindestens 40 000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. In den Vorinstanzen blieben sie damit erfolglos. «Das scheint uns schon ziemlich daneben zu sein», sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, in der Verhandlung.

Minutenlang sei über den Notruf nur ein Stöhnen zu hören gewesen. Ein akuter medizinischer Notfall habe sich deshalb aufgedrängt, so das Urteil. Mitarbeiter mit einer bloßen Erste-Hilfe-Ausbildung zu schicken, sei keine angemessene Hilfe gewesen.

Der Bundesgerichtshof zweifelte außerdem daran, dass die Berliner Richter objektiv an die Sache herangegangen sind. Entscheiden muss deshalb nun ein anderer Senat. Dabei wird es neben der Höhe des Schadenersatzes darum gehen, ob die Pflichtverletzung der Johanniter ursächlich war für Lähmung und Sprachstörung des Mannes.

In der Regel muss das der Kläger beweisen. Umgekehrt ist die Beweislast etwa bei groben Behandlungsfehlern eines Arztes. Diesen Grundsatz übertrug der Gerichtshof nun auf den Hausnotrufvertrag.

Für die Johanniter, deren Hausnotruf bundesweit mehr als 150 000 Menschen nutzen, ist dies die erste solche Haftungsklage. Auch Verbraucherschützer haben bisher keine weiteren Beschwerden erreicht. Kommentieren wollte der Verein das Urteil am Donnerstag nicht.

Mittwoch

Grüne fordern weitreichende Regierungs-Auskünfte ein

Karlsruhe (dpa) - Parlamentarische Anfragen sind für die Opposition eine scharfe Waffe - vor dem Bundesverfassungsgericht pochen die Grünen im Bundestag seit Dienstag auf ihr Recht, von der Bundesregierung auch lückenlos Antwort zu bekommen.

Die Abgeordneten verlangen seit Jahren vergeblich verschiedene Informationen zur bundeseigenen Deutschen Bahn und zur Bankenaufsicht in der Finanzkrise. Aber die Ministerien verweigern hierzu die Auskunft, sie seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. (Az. 2 BvE 2/11)

Die Karlsruher Richter wollen beide Seiten am Mittwoch weiter befragen. Das Urteil dürfte in einigen Wochen bis Monaten zu erwarten sein. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte zum Auftakt der Verhandlung die «zentrale Bedeutung» des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts. Die Konkretisierung seiner verfassungsrechtlichen Grenzen sei daher «eine Operation nahe am Herzen der Demokratie».

Auch die Grünen wollten keine totale Transparenz bei privatwirtschaftlichen Unternehmen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz. Aber in den beklagten Fällen würden der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten. Bei der Bahn gehe es um hochpolitische Entscheidungen, und die Rettung angeschlagener Banken habe Milliarden an Steuergeldern gekostet.

«Die Bundesregierung nimmt das parlamentarische Frage- und Informationsrecht sehr ernst», hielt Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke dagegen. Welche Auskünfte erteilt werden könnten, müsse aber im Einzelfall abgewogen werden. Zu viel Offenheit in einer Krise könne die Wirtschaft destabilisieren und das Staatswohl gefährden.

Einige Antworten zur Bankenaufsicht hatten die Abgeordneten deshalb nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen und nicht öffentlich verwenden dürfen. Die Fragen zur Bahn wurden gar nicht oder nur teilweise beantwortet. Hier verlangen die Grünen Auskünfte über geplante Verkehrsprojekte und die Kostenexplosion bei Stuttgart 21, außerdem geht es um das Ausmaß von Zugverspätungen.

Durch die Einstufung von Informationen als vertraulich laufe parlamentarische Kontrolle ein Stück weit ins Leere, kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Gerhard Schick. «Die Veränderung kommt nur durch die öffentliche Information.»

Vertreter der Bankenaufsicht Bafin und der Bankenrettungsanstalt FSMA schilderten, dass die Institute zum Zeitpunkt der Anfragen 2010 noch nicht über den Berg gewesen seien. Deshalb sei es wichtig gewesen, dass möglichst wenig negative Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. Die Richter hinterfragten das sehr kritisch. Insbesondere warfen sie immer wieder die Frage auf, ob das Geheimhaltungsinteresse nicht zumindest nach einer gewissen Zeit zurückzustehen habe.

Samstag

Geringe Geldstrafen und Haftstrafe im «Gaffer-Prozess»

Bremervörde (dpa) - Mit einer viermonatigen Haftstrafe und geringen Geldstrafen ist der sogenannte Gaffer-Prozess in Bremervörde zu Ende gegangen. Den 27 Jahre alten Hauptangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Seine beiden 20 und 36 Jahre alten Brüder müssen Geldstrafen von 100 beziehungsweise 150 Euro zahlen. Der Richter folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und wollen Rechtsmittel einlegen.

Den drei Brüdern wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei einem schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten in einer Eisdiele in Bremervörde die Einsatzarbeiten im Juli 2015 behindert zu haben. Der 27-Jährige leistete nach einem nicht befolgten Platzverweis aus Sicht des Richters aktiv Widerstand, indem er Beamte in den Schwitzkasten nahm. Sowohl die Polizisten als auch der 27-Jährige wurden damals verletzt.

Mit der Bezeichnung «Gaffer-Prozess» war das Verfahren tituliert worden, weil der 27-Jährige bei dem Unfall Handy-Aufnahmen gemacht haben soll, was aber nicht bewiesen werden konnte. Das Handy sei am Unfalltag nicht sichergestellt worden, sagte der stellvertretende Sprecher des zuständigen Landgerichts Stade, Marc-Sebastian Hase. Deshalb habe sich das Gericht auch nicht mit Sicherheit davon überzeugen können, dass es zu Aufnahmen gekommen sei.

Die drei Verteidiger hatten in ihren Plädoyers eine mediale und politische Stimmungsmache gegen ihre Mandanten kritisiert. «Das war kein Gaffer-Verfahren», sagte Lorenz Hünnemeyer, der den 36 Jahre alten Angeklagten vertrat. Er und seine Kollegen kritisierten Ermittlungsfehler und bemängelten zudem eine Aufbauschung des Prozesses. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger sprachen von einem «Rauschen im Blätterwald».

Links zum Thema
Entwurf Gaffer-Gesetz

Dienstag

Autistische Kinder misshandelt: Haft für Gruppenleiterin

Düsseldorf (dpa) - Für die Misshandlung autistischer Kinder ist eine Wohnheim-Gruppenleiterin in Düsseldorf zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Kinder seien angeschrien, bespuckt, mit kaltem Wasser bespritzt und gequält worden, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Michalek.

Ihr Schreien, Betteln und Flehen hätten die Angeklagten ignoriert. «Sie hatten an ihrem menschenunwürdigen Verhalten Spaß und genossen es.»

Die 44 Jahre alte Hauptangeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Ihr Ehemann, der ebenfalls in der Einrichtung arbeitete, wurde zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine weitere Erzieherin erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung.

Die Misshandlungen waren in der inzwischen aufgelösten evangelischen Jugendhilfe-Einrichtung Educon in Hilden bei Düsseldorf geschehen. Rund zehn Jahre - 2006 bis 2008 - liegt das Martyrium der damals 9 bis 15 Jahre alten autistischen Kinder zurück.

Terrorprozess gegen «Gruppe Freital» gestartet

Dresden (dpa) - Den mutmaßlichen Rechtsterroristen der «Gruppe Freital» wird seit heute in Dresden der Prozess gemacht. Die Anklage wirft sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 Jahren die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Im Zusammenhang mit fünf Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden wird ihnen außerdem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen zur Last gelegt. Als führender Kopf gilt der aus Hamburg stammende Neonazi Timo S.

Freitag

Polizisten hindern Mann am Toilettengang

Mosbach (dpa) - Weil sie einen Mann bei einer Kontrolle nicht auf die Toilette ließen, stehen zwei Polizisten in Baden-Württemberg vor Gericht. Der Vorwurf: Körperverletzung im Amt.
Vor dem Landgericht Mosbach bestätigten die Beamten heute den Vorgang, wiesen aber darauf hin, sie hätten den eingeforderten Toilettengang als Schutzbehauptung betrachtet. Die Angeklagten hätten es für möglich gehalten, dass der Mann Alkohol getrunken habe. Das hatte er nachweislich nicht. Der Autofahrer sagte vor Gericht, er habe sich nicht körperlich gewehrt: «Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht.»
Die Anklage wirft den Beamten vor, sie hätten den Mann bei einer Fahrzeugkontrolle nicht auf die Toilette gelassen, obwohl dieser darauf gedrängt habe. Beim Versuch der Polizisten, dem heute 59 Jahre alten Mann Handschellen anzulegen, habe der seinen Stuhlgang nicht mehr halten können. Der Vorfall ereignete sich im März 2014. Für Freitag ist auch mit dem Urteil zu rechnen.