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Geringe Geldstrafen und Haftstrafe im «Gaffer-Prozess»

Bremervörde (dpa) - Mit einer viermonatigen Haftstrafe und geringen Geldstrafen ist der sogenannte Gaffer-Prozess in Bremervörde zu Ende gegangen. Den 27 Jahre alten Hauptangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Seine beiden 20 und 36 Jahre alten Brüder müssen Geldstrafen von 100 beziehungsweise 150 Euro zahlen. Der Richter folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und wollen Rechtsmittel einlegen.

Den drei Brüdern wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei einem schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten in einer Eisdiele in Bremervörde die Einsatzarbeiten im Juli 2015 behindert zu haben. Der 27-Jährige leistete nach einem nicht befolgten Platzverweis aus Sicht des Richters aktiv Widerstand, indem er Beamte in den Schwitzkasten nahm. Sowohl die Polizisten als auch der 27-Jährige wurden damals verletzt.

Mit der Bezeichnung «Gaffer-Prozess» war das Verfahren tituliert worden, weil der 27-Jährige bei dem Unfall Handy-Aufnahmen gemacht haben soll, was aber nicht bewiesen werden konnte. Das Handy sei am Unfalltag nicht sichergestellt worden, sagte der stellvertretende Sprecher des zuständigen Landgerichts Stade, Marc-Sebastian Hase. Deshalb habe sich das Gericht auch nicht mit Sicherheit davon überzeugen können, dass es zu Aufnahmen gekommen sei.

Die drei Verteidiger hatten in ihren Plädoyers eine mediale und politische Stimmungsmache gegen ihre Mandanten kritisiert. «Das war kein Gaffer-Verfahren», sagte Lorenz Hünnemeyer, der den 36 Jahre alten Angeklagten vertrat. Er und seine Kollegen kritisierten Ermittlungsfehler und bemängelten zudem eine Aufbauschung des Prozesses. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger sprachen von einem «Rauschen im Blätterwald».

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Entwurf Gaffer-Gesetz

2 Kommentare:

  1. Alkohol ist auch eine Droge, nur eben legal. Sie verändert ebenfalls den Bewusstseinszustand. Aber auch dann weiß man das vorher. Man ist dann eben nicht mehr voll "zurechnungsfähig", aber das ändert nichts an den Folgen, die das eigene Handeln hat. Warum sollte das Opfer schlechter gestellt werden, nur weil der Täter besoffen war? Warum sollte das Strafmaß ein anderes sein? Weil der Staat sich dumm und dämlich an der Alkoholsteuer verdient? Reicht mir nicht als Grund :)

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  2. Wie krank und gestört muss ein Mensch sein, um sich dazu hinreißen zu lassen, die Arbeit von Rettungskräften und Polizei derart massiv zu behindern/ verhindern, bzw sogar handgreiflich gegen die eingesetzten Retter vorzugehen? Über die Höhe der Strafe sollte man eigentlich gar nicht mehr diskutieren, sondern sich bei der Bemessung am möglichen Höchstmaß orientieren. Freiheitsstrafen, ohne die Möglichkeit diese zur Bewährung auszusetzen, würden vielleicht manch einen zur Besinnung brin

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