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Freitag

Verstörende Akte von Selbstjustiz der Politik - Ein Kommentar von Frank Elbe zur Skripal-Affäre

aktuellen Nachrichten

Der Giftanschlag von Salisbury ist ein scheußliches Verbrechen. Wer immer dieses infame Attentat zu verantworten hat, verdient die Verachtung der Weltgemeinschaft. Die umgehende Aufklärung der Tat ist geboten. Eine Rücksichtnahme auf den möglichen Täter kann es nicht geben.

von Botschafter a.D. Frank Elbe

Wo Aufklärung geboten ist, lässt sich die westliche Welt jedoch zu verstörenden Akten politischer Selbstjustiz hinreißen. Sie verhängt bereits Strafen über einen mutmaßlichen Delinquenten, ohne sich überhaupt seiner Täterschaft sicher sein zu können. Alle Finger zeigen auf Russland, zum Teil auf Putin persönlich. Sollte es sich als richtig erweisen, wäre dies der Super-GAU in den Beziehungen zu Russland mit schwerwiegenden Folgen für die künftige sicherheitspolitische Ausrichtung Europas.

Die Leidenschaft, mit der die westliche Welt Solidarität mit Großbritannien bekundet, ist bereits im Bereich des Irrationalen zu verorten. Sie übertüncht einen Mangel an Aufklärungsbereitschaft. Schlimmer noch: Sie will uns glauben machen, dass Abstimmungsprozesse in EU und NATO an Stelle von Beweisen treten können. Das läuft auf eine Bevormundung des Bürgers hinaus. Sein Recht auf Meinungsbildung zu elementaren, ja existentiellen Entwicklungen zukünftiger Sicherheit verdient mehr Respekt. Er hat Anspruch auf plausible Informationen.

Graf Lambsdorff, mit dessen öffentlichen Stellungnahmen zu Sanktionen ich gelegentlich nicht übereinstimme, hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ausgeführt, dass er sich nicht wirklich vorstellen könne, dass 24 Staaten der Welt sich entscheiden, russische Agenten auszuweisen, wenn die Beweise, die Großbritannien vorlegt, nicht stichhaltig sind. Damit wird sich der mündige Bürger nicht abfinden.

Zu den wenigen öffentlich bekannten Dokumenten, auf die sich die britische Regierung beruft, um Russland als verantwortlich für den Anschlag zu brandmarken, gehört das Urteil des Royal Court of Justice vom 22. März 2018.

Nun enthält das Londoner Urteil gerade keinen Hinweis auf eine russische Täterschaft, wie die britische Regierung glauben machen will. Es beschränkt sich auf die Feststellung, dass es sich bei dem Gift "um eine Nowitschok-Substanz oder um eine eng verwandte Substanz handelt". Das heißt, dass das Gift nicht genau identifiziert wurde. Es ist keine Rede davon, dass das Gift in der Sowjetunion hergestellt wurde.

In den 80er-Jahren war ich in der Genfer Abrüstungskonferenz Verhandler an dem Abkommen über die Ächtung chemischer Waffen; ich war auch Vorsitzender des Unterausschusses für Verifikation. Ich kann nicht nachvollziehen, wie aus der Analyse eines Nervengiftes zwingend auf die Täterschaft eines Anschlags geschlossen werden kann.

Es gibt drei Reihen von tödlichen Nervengasen: Sarin, VX und Nowitschok – letzteres wurde in den 70ern in der früheren Sowjetunion entwickelt. Sarin wurde zufällig 1939 von dem deutschen Chemiker Schrader bei der Erforschung eines Pflanzenschutzmittels entdeckt. Die Strukturformeln der Gifte sind weitgehend bekannt, sogar im Internet zugänglich.

Die Vorräte von Nowitschok wurden nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion auf Bitten der usbekischen Regierung durch amerikanische Chemiewaffenspezialisten entsorgt. Bemerkenswert ist, dass Nowitschok als Nervengift zwar lange einschlägig bekannt war, in der Folgezeit in Russland, in den USA und in England auch weiter erforscht wurde, aber nicht im Chemiewaffenabkommen deklariert wurde.

Der britische Experte Julian Perry Robinson äußerte 2003 die Vermutung, dass diese Geheimniskrämerei weniger mit der Angst vor Terroristen - für die der Umgang mit dem Gift ohnehin zu gefährlich wäre - zu tun habe als mit dem Schutz des Chemiewaffenabkommens und einer geheimen Verständigung von Russland und den USA.

Als supertoxisch-lethale chemische Substanz ist Nowitschok offensichtlich auf eine lange Wanderschaft gegangen. Das erschwert den Nachweis einer Verstrickung Russlands in den Giftgasanschlag in England erheblich, trägt aber auch nicht zur Entlastung Russlands bei.

Bis zur Klärung weiterer Fakten ist politische Zurückhaltung mit Schuldzuweisungen und Strafmaßnahmen geboten. Sie ergibt sich aus dem Respekt vor unserem eigenen Wertesystem, nach dem die Verhängung von Strafen ohne ausreichende Feststellung der Schuld unzulässig ist. Aus Artikel 26 (1) des Grundgesetzes leitet sich ein für jedermann unmittelbar geltendes Gebot ab, Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.

Unberechtigte Verdächtigungen fallen unter dieses Verbot. Die Ausweisung von nachrichtendienstlichem Personal ist zwar keine Verletzung des Völkerrechts, hat aber in dieser Situation den Charakter eines unfreundlichen Aktes, der als friedensstörende Handlung nach Art. 26 (1) GG verfassungswidrig wäre.

Die aktuelle Situation ist brandgefährlich, weil sie den Keim zum Bruch normaler Beziehungen zu Russland und damit zum Kollaps der nach dem Fall der Berliner Mauer geschaffenen europäischen Neuordnung in sich trägt. Manche Staaten des Westens sehnen sich nach einer Ausgrenzung Russlands. Das kann kein Ziel der Deutschen sein.

London als "City of Lies" - Warum Deutschland den Briten im Fall Skripal nicht folgen sollte

aktuellen Nachrichten

Die Ergebnisse der Untersuchung zum Fall Skripal stehen noch aus. Dennoch werden die westlichen Töne gegenüber Russland immer schriller. Dabei gibt es sehr gute Gründe, den Briten in diesem Fall nicht zu folgen. Ein Kommentar von Willy Wimmer.

von Willy Wimmer

Der Westen dreht an der Eskalationsschraube. Russland ist in einer Art und Weise gefordert, wie wir es sogar während des ersten Kalten Krieges nicht erlebt haben. Die Menschen in Europa sind eigentlich auf Zusammenarbeit aus. Sie wollen nach Jahrzehnten der westlichen Kriegszüge endlich einmal Frieden und keinesfalls den nächsten Großkonflikt. Deshalb ist die Frage berechtigt, als was der "Blitz" aus London wahrgenommen wird, wenigsten bei denen, die in den Staaten der Europäischen Union leben?

Die Frage ist zu beantworten, wenn man sich die westliche Politik gegenüber Russland seit dem Regierungs-Revirement Genscher/Kinkel im Frühjahr 1992 ansieht. Bis zu diesem Zeitpunkt war in Europa Zusammenarbeit mit Russland auf der Basis der gegen Ende des ersten Kalten Krieges vereinbarten Regeln über das "gemeinsame Haus Europa" angesagt. Dazu zählte vor allem die "Charta von Paris" aus dem November 1990. Mit dieser Charta sollte die konstruktive Phase der Zusammenarbeit in Europa eingeläutet und der Krieg endgültig aus Europa verbannt werden. Das war nicht im angelsächsischen Interesse, wie sich ab diesem Zeitpunkt in dem Bemühen der US-dominierten NATO zeigte, sich an die Westgrenze der Russischen Föderation vorzuschieben.

Es ist der neue Nationale Sicherheitsberater des US-Präsidenten Donald Trump, Herr John Bolton, der als Architekt der neuen Frontbildung gegenüber Russland angesprochen werden muss. Auf der berüchtigten Konferenz in Bratislava im Mai 2000 war es John Bolton, der die anwesenden hochrangigen Vertreter aus Mittel-und Osteuropa über das neue amerikanische Konzept der Spaltung Europas in Kenntnis setze. Danach ging es nicht mehr um Zusammenarbeit, sondern Teilung und einen "Ost-Limes", der zwischen Riga und Odessa quer über den Kontinent geschaffen werden sollte, um Russland aus Europa hinauszudrängen.

Neu war und ist dieses Konzept nicht, wie George Friedman von der US-Denkfabrik "Stratfor", und nicht nur er, vor Jahr und Tag verlautbaren liess. Es geht darum, Voraussetzungen auf dem Kontinent im amerikanischen Interesse zu schaffen, nach denen eine Zusammenarbeit im wahrsten Sinne des Wortes zwischen Deutschland und Russland unmöglich wird. Die Angelsachsen brauchen einen europäischen Brückenkopf, an dem sich latent die Konflikte entzünden lassen. Seit dem Auftauchen westlicher Interventionstruppen im russischen Bürgerkrieg nach 1918 lässt sich dieses Konzept verfolgen, das unter Herrn John Bolton fröhliche Urstände feierte.

Und das Land von Theresa "Bond". Großbritannien lässt sich gerne als das "Mutterland der Demokratie" bezeichnen, zu deren Markenzeichen auch bei ungeschriebener Verfassung der "Rechtsstaat" zählt. Daran legt Theresa "Bond" derzeit die Axt an. Ohne einen schlüssigen Beweis, auf den die internationale Öffentlichkeit allein schon wegen der Dimension der Vorwürfe einen nicht zu diskutierenden Anspruch hat, werden kriegsvorbereitende Vorwürfe gegen ein europäisches Nachbarland, Russland eben, erhoben. Getreu der angelsächsischen Grundregel, dass alles erlaubt ist, wenn die USA und Großbritannien ihre Interessen verfolgen. Jeder, der auf sein Recht und seine Position demgegenüber beharrt, erklärt sich im Sinne einer "Selbstverpflichtung" zum Feind. Da ist für Recht und Völkerrecht kein Platz, und die britische Premierministerin mit ihrem unglaublichen Außenminister B. J. verhält sich entsprechend.

Es ist schockierend und friedensgefährdend, wie sich die deutsche Bundesregierung verhält. Großbritannien hat den Anspruch auf "Bündnissolidarität" nur, wenn es sich an die weltweit anerkannten Regeln hält, und die verlangt nun einmal "Beweise". Die Schweiz, die sich in immer stärkerem Maße an ihre alte Rolle der "streitschlichtenden Großmacht" erinnert, macht Berlin geradezu vor, auf was es jetzt ankommt: Aufklärung eines Kriminalfalls in Großbritannien und Beweise. Sonst geht gar nichts.

Statt London wegen andauernder kriegstreibender Aktivitäten in den Arm zu fallen, dackelt Frau Dr. Merkel als Kanzlerin hinter der britischen Premierministerin her. Als hätte uns seit dem verbrecherischen Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien die kriegstreibenden Kräfte nicht schon in genug Kriege hineingelogen. Millionen Menschen wurden Opfer der westlichen Kriegszüge, inklusive der fadenscheinigen Begründungen, die aus dem Handbuch des britischen Imperialismus, Militarismus und Kolonialismus nicht nur des 19. Jahrhunderts stammen. London als "City of lies".