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Mittwoch

Alle Yahoo-Accounts von Datenklau im Jahr 2013 betroffen

IT-News


New York (dpa) - Vom massiven Datendiebstahl bei Yahoo im Jahr 2013 waren alle drei Milliarden Nutzerkonten bei dem Internet-Konzern betroffen. Bisher war von einer Milliarde Accounts die Rede gewesen - und schon damit war es der Daten-Diebstahl mit dem größten Ausmaß.

Man habe kürzlich neue Informationen erhalten, die auf mehr Betroffene schließen ließen, teilte der neue Yahoo-Eigentümer, der Telekom-Anbieter Verizon, in der Nacht zum Mittwoch mit.

Unter den gestohlenen Daten seien keine Passwörter im Klartext sowie keine Kreditkarten- oder Kontoinformationen, bekräftigte Verizon. Nach bisherigen Informationen verschafften sich die Angreifer aber Zugriff auf Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie unkenntlich gemachte Passwörter. Ein Problem ist, dass auch Antworten auf Fragen bei vergessenen Passwörtern betroffen sein könnten, die auch auf anderen Websites vorkommen könnten. Yahoo betont, man habe im vergangenen Jahr die unverschlüsselten Antworten bei allen Nutzerkonten zurückgesetzt.

Nach wie vor ist unklar, hinter wie vielen der Accounts zum Zeitpunkt der Attacke noch aktive Nutzer steckten. Die betroffenen Nutzerkonten verteilten sich auf diverse Yahoo-Dienste. Yahoo vermutete hinter der Attacke Hacker mit Verbindung zu staatlichen Stellen, ohne ein Land zu benennen. Meistens werden mit dieser Formulierung Angreifer aus Russland oder China bezeichnet.

Yahoo hatte im vergangenen Jahr erst einen Hackerangriff im Jahr 2014 eingeräumt, von dem 500 Millionen Nutzerkonten betroffen waren. Kurz darauf wurde die vorherige, größere Attacke von 2013 bekannt. Die Enthüllungen führten dazu, dass der Kaufpreis für Yahoo um 350 Millionen Dollar sank. Verizon zahlte allerdings immer noch knapp 4,5 Milliarden Dollar. Die damalige Yahoo-Chefin Marissa Mayer verzichtete auf Bonuszahlungen. Das größere Ausmaß des Datendiebstahls sei bei der Intergration der Yahoo-Systeme bei Verizon aufgedeckt worden, hieß es.

Gegen Yahoo wurden in den USA bereits einige Dutzend Nutzerklagen wegen des Datenklaus eingereicht. Eine interne Untersuchung ergab, dass die Attacke 2014 zwar entdeckt worden war, die Verantwortlichen aber nicht ihr Ausmaß erkannt hätten.

Auch wenn der Yahoo-Hack die meisten Betroffenen hat, könnte die jüngste Cyberattacke auf die Wirtschaftsauskunftei Equifax noch schwerwiegendere Folgen haben. Denn bei den dort betroffenen 145,5 Millionen Amerikanern - über 40 Prozent der US-Bevölkerung - könnte auch die Sozialversicherungsnummer gestohlen worden sein.

Mit ihr kann man sich in den USA bei Vertragsabschlüssen identifizieren. Zudem hatten sich die Angreifer auch Zugang zu Namen, Geburtsdaten und Adressen verschafft. Die Kombination aus diesen vier Informationen kann Betrügern Tür und Tor öffnen, indem sie zum Beispiel Kredite in fremdem Namen aufnehmen.

Nach Angaben des zurückgetretenen Equifax-Chefs Richard Smith geht der Datendiebstahl vor allem auf den Fehler eines einzelnen Mitarbeiters zurück. Durch menschliches Versagen sei im März die Information über eine Sicherheitslücke nicht an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet worden, sagte Smith am Dienstag bei einer Anhörung im US-Kongress. Die Schwachstelle sei deshalb offengeblieben. Nach Angaben von Smith versagte aber auch eine Prüfsoftware, die bei einem Scan des Systems im Frühjahr die Sicherheitslücke nicht registrierte.

Links zum Thema
Mitteilung von Verizon

Missglückter Trump-Tweet sorgt weltweit für Erheiterung

Washington (dpa) - Was meint der US-Präsident mit «covfefe»? Ein Tweet von Donald Trump mit Tippfehlern sorgt im Netz für Spekulationen, was Trump seinen 31 Millionen Followern eigentlich sagen wollte.

«Despite the constant negative press covfefe» (deutsch: Trotz der dauernden negativen Presse covfefe), heißt es in dem kurz nach Mitternacht (Ortszeit/US-Ostküste) heute geposteten Tweet im Kurznachrichtendienst Twitter. Nach dem Nicht-Wort «covfefe» scheint der Tweet mitten im Satz abzubrechen.

Vermutlich wollte Trump «coverage» - also Berichterstattung - schreiben, spekulieren Journalisten und Twitter-User. Hatte der Präsident zuviel Eis gegessen, sodass er spätabends nicht mehr tippen konnte? War Alkohol im Spiel - obwohl Trump eigentlich nicht trinkt? Meinte er eigentlich Kaffee oder hatte er unabsichtlich sein Codewort für die US-Atombomben verraten? «Covfefe» könnte aber auch russisch für «Ich trete zurück» heißen, schrieb eine Userin in Anspielung auf die Russland-Affäre. All diese Vermutungen machten #covfefe weltweit zu einem Internet-Phänomen.

Schnell hatte «covfefe» auch einen Eintrag im «Urban Dictionary», einem Online-Wörterbuch für Umgangssprache: «Wenn man «coverage» schreiben will, aber die Hände zu klein sind, um alle Buchstaben auf der Tastatur zu treffen.» Findige Internet-Unternehmer boten auch schon T-Shirts mit «covfefe»-Aufdruck an.

Auch mehrere Stunden später war die Twitter-Nachricht nicht gelöscht. Mehr als 100 000 Twitter-Nutzer hatten den Tweet geteilt, mehr als 130 000 das Gefällt-mir-Zeichen angeklickt. «covfefe» war weltweit ein vielgesuchter Begriff bei Google.

«Donald Trump könnte soeben das Wort des Jahres 2017 erfunden haben (auch wenn es unabsichtlich war)», hieß es etwa beim australischen Sender ABC. Auch Deutschland folgte dem «covfefe»-Trend: «Es steckt viel Spaß in covfefe», twitterte etwa der Comedian Jan Böhmermann.

Montag

Neues EuGH-Urteil erschwert das illegale Streamen von Filmen

Das Streamen von urheberrechtlich geschützten Filmen im Internet galt bisher als rechtliche Grauzone. Wer auf Portalen wie kinox.to die neuesten Kinofilme streamte, der fühlte sich sicher. Ein Urteil des EuGH positioniert sich nun gegen das Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Aber bedeutet das auch, dass dies in Deutschland nun automatisch verboten ist?

Streamen in der Grauzone

Klar ist, dass sich auch nach deutschem Recht strafbar macht, wer anderen Internetnutzern einen Stream von urheberrechtlich geschützten Filmen oder Musik bereitstellt. Das gleiche gilt auch für Sportübertragungen. Das Bereitstellen von Streams ist diesbezüglich genauso strafbar wie das Bereitstellen der jeweiligen Dateien über Peer-to-Peer-Netzwerke oder One-Click-Hoster.

Doch was gilt für den Nutzer, der sich den Stream am heimischen PC ansieht? Ist das bloße Anschauen des Streams in Deutschland bereits eine strafbare Verletzung des Urheberrechts? Unter Juristen ist dies umstritten, da das deutsche Urheberrecht die „Vervielfältigung“ urheberrechtlich geschützter Werke verbietet. Beim Streaming jedoch wird die jeweilige Datei nur kur auf der Festplatte und im RAM des Rechners gespeichert, über den gestreamt wird. Bisher galt das Streamen als Graubereich. Mit einem aktuellen Urteil des EuGH könnte sich das nun ändern.

Stichting Brein gegen filmspeler.nl

Der Hintergrund des Falles ist ein Rechtsstreit der niederländischen Anti-Piraterie-Organisation Stichting Brein mit dem Betreiber des Online-Shops filmspeler.nl. Der Beklagte verkauft mit dem „filmspeler“ für 190 Euro einen Mediaplayer, für demn er unter anderem mit Zugang zu Filmen, Serien und Sportübertragungen „ohne Abonnementskosten“ wirbt. Dies wird über die Open-Source-Software Kodi inklusive mehrerer Add-ons realisiert, die den Zugang zu den Inhalten diverser Rechteinhaber ermöglichen. Das niederländische Bezirksgericht, vor dem die Klage eingereicht wurde, bat den EuGH um Klärung der Rechtslage.

Der Kläger argumentiert, dass der Verkauf der Streaming-Boxen einer „öffentlichen Aufführung“ gleichkomme. Eine solche wäre auch nach deutschem Recht verboten. Die Betreiber von filmspeler.nl sind jedoch der Ansicht, dass sie nur ein technisches Mittel für den Zugang zu Angeboten Dritter zur Verfügung stellen und berufen sich aus Ausnahmeregeln, die das Urheberrecht für technisch bedingte vorübergehende Kopien vorsieht.

EuGH stuft den Verkauf der Streamingbox als illegal ein

Die Bestimmungen zu öffentlichen Aufführungen urheberrechtlich geschützten Materials sind in einer EU-Richtlinie festgeschrieben, die die Mitgliedsstaaten ins jeweilige Landesrecht übertragen haben. Der EuGH musste insbesondere beurteilen, ob es relevant sei, dass die Nutzer die jeweiligen Streaming-Angebote auch ohne den Filmspeler nutzen könnten.

Der EuGH führte aus, dass es bei der Richtlinie ein „hohes Schutzniveau für die Urheber“ sei. Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe müsse deshalb weit verstanden werden. Der Beklagte habe Software sowie die Add-Ons „in voller Kenntnis der Folgen seines Handelns“ auf der Streaming-Box installiert und handelte zudem mit Gewinnerzielungsabsicht. Der EuGH entschied außerdem, dass die Ausnahmen des Vervielfältigungsrecht in dem konkreten Fall nicht gelten.

Das niederländische Bezirksgericht muss nun zu einer Entscheidung kommen. Es wird erwartet, dass den Unterlassungsforderungen von Stitching Brein stattgegeben wird, was einen weiteren Erfolg für die Copyright-Organisation darstellen würde.

Was müssen die Nutzer von Streaming-Portalen befürchten?

Der Fall bezieht sich zwar konkret auf eine Streaming-Box, könnte aber grundsätzlich auf alle Geräte angewandt werden, die Streaming ermöglichen, also auch Computer. Der Generalanwalt der EU schrieb in seinem Plädoyer, dass wer geschützte Inhalte streamt durchaus erkennen würde, dass es sich dabei um ein unerlaubtes Angebot handelt. Es handele sich dabei um eine „anormale Handlung, die „juristisch ausgedrückt, dem Vorsatz des Nutzers geschuldet ist, mithilfe des Filmspeler in den Genuss der digitalen Inhalte zu kommen, ohne dafür eine wirtschaftliche Gegenleistung zu entrichten.“

Ob diese Auffassung auch für andere Angebote wie etwa Streams direkt auf Websites zutrifft, müssten Gerichte dann nach nationalem Recht für den jeweiligen Einzelfall beurteilen. In der Praxis dürften die Nutzer von Angeboten wie kinox.to auch weiterhin keine rechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, da sie nur über die IP-Adresse identifizierbar sind, die in der Regel nicht von den Betreibern gespeichert werden. Anders könnte es bei Nutzern von Premium-Angeboten sein, die über ihre Zahlungsdaten identifiziert werden können. Aber selbst dann müsste sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen, ob dem jeweiligen Nutzer klar sein musste, dass er ein illegales Angebot nutzt.

Streaming-Dienste wie Netflix sind von dem Urteil natürlich nicht betroffen, da diese Lizenzdeals mit den Rechteinhabern haben.

Dienstag

Ab 2025: Die G20 verspricht weltweiten Zugang zum Internet

Etwas mehr als die Hälfte der Menschheit hat keinen regelmäßigen Zugang zum Internet. Bedenkt man die Tatsache, dass viele Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern auch keinen eigenen Stromanschluss und keinen sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, scheint der Internetanschluss nicht immer das drängendste Problem zu sein. Studien haben aber gezeigt, dass der regelmäßige Zugang zum Internet nicht nur dem Privatvergnügen dient, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung einer Region vorantreiben kann – etwa weil sich ganz neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben. Die erstmals stattfindende G20-Digitalministerkonferenz hat daher beschlossen, bis zum Jahr 2025 sicherzustellen, dass jeder Mensch Zugang zum Internet besitzt.

Auch Google und Facebook arbeiten an Lösungen

Deutschland hat aktuell den Vorsitz der G20 inne und wurde bei dem Treffen von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) vertreten. Im Vorfeld hatte es eine Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung gegeben, weil sich gleich mehrere Minister für das Thema Digitalisierung verantwortlich fühlten. Die nun beschlossene weitere Verbreitung des Internets soll teilweise durch staatliche Förderung, teilweise aber auch durch private Investitionen realisiert werden. Tatsächlich haben auch die großen Internetkonzerne wie Google und Facebook ein großes Interesse daran, dass immer mehr Menschen ihre Dienste nutzen können. Facebook will daher Solardrohnen einsetzen, um das nötige Signal auch in abgelegenen Regionen zu verbreiten. Google hingegen setzt im Rahmen des „Project Loon“ auf in der Atmosphäre schwebende Ballons.

Auch die digitale Bildung soll vorangetrieben werden

Die G20-Minister wollen zudem sicherstellen, dass weltweit einheitliche Standards implementiert werden, sodass später eine Kommunikation zwischen Menschen und Maschinen über die Landesgrenzen hinweg möglich bleibt. Einige Länder dürften von dieser Idee allerdings eher weniger begeistert sein. Der Iran beispielsweise hat bereits mit dem Aufbau eines eigenen Internets begonnen – kritische Inhalte sind dort natürlich nicht zu finden. Neben der Verbreitung des Internets haben sich die Minister zudem die digitale Bildung auf die Fahne geschrieben. Insbesondere Schulen sollen so ausgerüstet werden, dass die dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler früh Erfahrung mit digitalen Inhalten sammeln können. Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern werden zudem durch die Initiative #eSkills4Girls besonders gefördert.

Samstag

Studie: Lebensmittel im Supermarkt oft billiger als im Internet

Berlin (dts) - Lebensmittel sind im Laden laut einer Studie oft billiger als im Internet: Laut der Analyse des Empfehlungsnetzwerks Mydealz, die der "Welt am Sonntag" vorliegt, bieten Supermärkte und Discounter Essen und Getränke im Schnitt gut 17 Prozent günstiger an als die Konkurrenz aus dem Netz. Die Experten der Shopping-Website haben mehr als 1.300 Angebote in den ersten beiden März-Wochen verglichen. Das Ergebnis: 244 von 291 Lebensmitteln wie Fisch, Gemüse, Nudeln oder Käse waren beim Laden um die Ecke günstiger als im Onlinehandel, teilweise sogar um fast 40 Prozent.

Ähnlich sieht es bei Snacks, Softdrinks und Alkohol aus. Erst wenn sich ein Produkt vom Kernsortiment entferne, sinke der Preisvorteil, so zum Beispiel bei Haushaltsprodukten und Tiernahrung oder bei Drogerieartikeln und Elektronikprodukten. "Supermärkte verteidigen über den Preis vor allem ihr Kerngeschäft", kommentieren die Mydealz-Experten. Die Vorteile der Internetanbieter wie zum Beispiel deutlich größere Sortimente oder das Plus an Komfort durch die Lieferung an die Haustür würden dadurch beim deutschen Verbraucher verblassen, der noch dazu von den Versandkosten oder auch Mindestbestellwerten von bis zu 30 Euro abgeschreckt werde. Auch lange Lieferzeiten schreckten offenbar ab, wie die Untersuchung zeigt - jedenfalls mehr als die Sorgen um die frische der Produkte oder die Sicherheit der Daten.

Merkel: Digitale Option stärken

Berlin (dts) - Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Digitalisierung zwischen Bürgern und Verwaltung deutlich ausbauen. Bei allen Abläufen, etwa Anmeldungen, Abmeldungen oder ähnlichem, gelte es, "viel mehr die digitale Option" zu stärken, sagte Merkel in ihrem neuen Video-Podcast. "Wir werden das in den nächsten vier Jahren machen müssen."

Für Merkel gehöre diese Digitalisierung auch zum lebenslangen Lernen, einem wichtigen Aspekt der Demographiestrategie. Der Staat, so die Bundeskanzlerin, könne etwas tun, um Neugierde und Kreativität der Bevölkerung zu stützen - indem er zum Beispiel die gesamte Digitalisierung besser durchsetze. "Dann werden die Bürgerinnen und Bürger den Wandel in der Technologie auch selber spüren, ältere genauso wie jüngere." Das mache die Bevölkerung "auch wieder fit für Neues", sagte Merkel. Sie freue sich, dass von den Älteren über 70 sehr viele "noch im Internet mitmachen, sich also auch den neuen Technologien stellen". Am Donnerstag (16.03.) spricht die Bundeskanzlerin beim Demographiegipfel der Bundesregierung in Berlin. Die Politik müsse sich "natürlich mit den Veränderungen der demografischen Situation befassen", sagte Merkel im Podcast. "Deshalb spielt dieses Wort in unseren Betrachtungen eine große Rolle." Es gehe nicht nur um die Frage "Welche Bevölkerung habe ich?", sondern auch um die Frage "Welche Daseinsvorsorge muss ich für diese Bevölkerung treffen?". Die Bundeskanzlerin nannte eine Reihe von Themen, die in der Demographiestrategie eine Rolle spielten, darunter die "Vorsorge für die sozialen Sicherungssysteme", die Gesundheitsvorsorge, die Städtebauplanung und die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Alles sei in irgendeiner Weise mit der demografischen Situation verbunden, erklärte Merkel.

Donnerstag

Wikileaks will Hersteller über CIA-Hacks informieren

London (dpa) - Die Enthüllungsplattform Wikileaks will Tech-Firmen helfen, die durch Hacker-Werkzeuge der CIA bekanntgewordene Sicherheitslücken in ihren Geräten und Software zu stopfen.

Dafür werde Wikileaks den Unternehmen die vorliegenden technischen Informationen zu den Hacks zur Verfügung stellen, kündigte Wikileaks-Gründer Julian Assange in einer Online-Pressekonferenz an. Von den Tech-Unternehmen war zunächst nichts dazu zu hören, ob sie das Angebot annehmen wollen.

Wikileaks hatte am Dienstag mehr als 8000 Dokumente veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die CIA eine eigene Programmiertruppe aufgebaut hatte, um systematisch Sicherheitslücken und Schwachstellen in Smartphones, Computern wie auch Fernsehgeräten und Telefonanlagen auszunutzen und auf diese Weise Verdächtige gezielt auszuspähen.

Unter anderem Apple und Google hatten erklärt, dass ein Teil der bekanntgewordenen Schwachstellen nach Erkenntnissen bereits gestopft worden sei und sie nach weiteren suchten. Diese Arbeit wurde jedoch bisher dadurch erschwert, dass den Unternehmen nicht die konkreten technischen Details zu den Lücken vorlagen. Die Sicherheitslücken zu schließen ist wichtig, weil sie nicht nur der CIA, sondern auch anderen Geheimdiensten und Online-Kriminellen offenstehen.

Assange erklärte, die Informationen um Hacking-Arsenal der CIA seien bereits im Umlauf gewesen, bevor Wikileaks sie bekam. Er plädierte für Vereinbarungen gegen Cyberwaffen, weil ihr Einsatz Geheimdienste wie die CIA nicht kontrolliert werden könne. Assange bekräftigte, dass das US-Konsulat in Frankfurt eine «Hacker-Basis» sei, von der aus amerikanische Spione in Europa und dem Mittleren Osten agierten.

Die US-Regierung will die Echtheit der Dokumente weder bestätigen noch dementieren. Experten halten sie aber für glaubwürdig. Der Sprecher des Weißen Hauses, Sean Spicer, sagte am Mittwoch: «Dies ist die Art von Enthüllung, die unser Land, unsere Sicherheit und unser Wohlergehen untergräbt.» Ein CIA-Sprecher bemerkte zu den Äußerungen von Assange lediglich, der Wikileaks-Gründer sei «nicht gerade eine Bastion von Wahrheit und Integrität». Die CIA sammele weiterhin «aggressiv» Informationen außerhalb der USA, «um Amerika vor Terroristen, feindseligen Staaten und anderen Gegnern zu schützen».

Zugleich hoben Branchenexperten nach einer näheren Untersuchung der Dateien hervor, dass die Spionage-Werkzeuge zum Teil auf veraltete Geräte und bereits behobene Sicherheitslücken ausgerichtet sind. So gehe es in einem Dokument um das schnelle Kopieren von 3,5-Zoll-Disketten, die längst nicht mehr breit eingesetzt werden. Außerdem geht es bei den Techniken um gezielte Hacks, die zum Teil physischen Zugriff auf die Geräte erfordern - wie zum Beispiel auch bei der vielbeachteten Möglichkeit, ein Fernseher-Modell mit Kamera und Mikrofon als Wanze zu missbrauchen.

Ähnlich wie Apple sieht auch Google viele Sicherheitslücken aus den von Wikileaks veröffentlichten CIA-Unterlagen schon gestopft. «Wir sind sicher, dass Sicherheits-Updates und Schutzmechanismen in Chrome und Android die Nutzer bereits vor den mutmaßlichen Schwachstellen schützen», erklärte der Internet-Konzern.

Das bei Google entwickelte Android ist das dominierende Smartphone-System mit einem Marktanteil von mehr als 80 Prozent. Allerdings steigen Apple-Nutzer deutlich schneller auf neuere - und damit auch sicherere - Software um. Dem Konzern zufolge laufen rund 80 Prozent der iPhones mit der neuen Version des iOS-Betriebssystems. In der Android-Welt ist die neueste Variante «Nougat» nach jüngsten Angaben gerade einmal auf 2,8 Prozent der Geräte installiert. Die in den CIA-Dokumenten oft erwähnte alte Android-Version 4.4 läuft dagegen noch schätzungsweise auf knapp einem Drittel der Android-Geräte.

Nach der beispiellosen Enthüllung des CIA-Cyberarsenals gehen die Ermittler laut Medienberichten von einem Insider als Quelle aus. Die US-Bundespolizei FBI wolle jeden befragen, der Zugang zu den Unterlagen hatte, schrieb die «New York Times» in der Nacht zum Donnerstag. Das könnten mehrere hundert oder auch über tausend Personen sein, hieß es unter Berufung auf Ermittlerkreise. Bisher würden weder externe Mitarbeiter, noch direkte Beschäftigte der CIA als undichte Stelle ausgeschlossen. Der Leak sei aber nach Ansicht der Ermittler nicht das Werk eines feindlichen Staates.

Als Konsequenz aus der Wikileaks-Veröffentlichung unterbrach die CIA den Angaben zufolge einige Projekte, während sie den entstandenen Schaden einzuschätzen und einzudämmen versuchte.

In den Fokus dürfte nun erneut der Einsatz externer Mitarbeiter durch die Geheimdienste kommen. Auch der NSA-Enthüller Edward Snowden hatte seinerzeit als externer Mitarbeiter Zugriff auf vertrauliche Dokumente des Abhördienstes. Das «Wall Street Journal» schrieb, mehr als ein Dutzend Firmen arbeiteten für die CIA an der Entwicklung von Werkzeugen zur Cyberspionage. Ein Großteil davon werde in Dulles im Bundesstaat Virginia und nicht im Langley-Hauptquartier abgewickelt. Die CIA habe bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass Informationen über ihre Hacking-Werkzeuge abgegriffen worden seien, sei aber von der Veröffentlichung bei Wikileaks überrascht worden.

Der Gründer von Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, sagte der «Frankfurter Rundschau», er glaube nicht, dass den staatlichen Überwachungspraktiken politisch abgeholfen werden wird. Die Enthüllungen zeigten, dass jeder Bürger «bis zu einem gewissen Punkt mitverantwortlich» sei, erklärte er. «Wenn man nicht ständige Sicherheits-Updates einspielt, ist man für solche Hackerangriffe angreifbarer. Durch Selbstschutz kann man das Risiko minimieren.»

Links zum Thema
Bericht der New York Times
Transkript von Sean Spicers Bemerkungen
Bericht im "Wall Street Journal"
Beckedahl in der "Frankfurter Rundschau"

Mittwoch

Kindermord von Herne: Polizei fahndet mit Großaufgebot

Bochum (dpa) - Nach dem grausigen Tod eines Neunjährigen in Herne gibt es trotz einer Großfahndung noch keine heiße Spur des Tatverdächtigen Marcel H. (19). Die Polizei in Nordrhein-Westfalen durchsuchte am Mittwoch vergeblich eine Schule. Ein Passant hatte die Beamten alarmiert, er habe den Flüchtigen in der Nähe gesehen. Die Aktion an einem Gymnasium in Wetter (Ruhr) dauerte mehr als sechs Stunden. Einsatzkräfte holten die Schüler nach und nach aus dem Gebäude, wie eine Sprecherin sagte. Sie sprach von einer reinen Vorsichtsmaßnahme. Der 19-Jährige gilt als gefährlich. Er ist seit Montagabend auf der Flucht und hat weitere Taten angedeutet. Nach ersten Erkenntnissen war der Mord am Kind kein Sexualverbrechen. Marcel H. soll am Montagabend in Herne den neun Jahre alten Nachbarsjungen erstochen haben, Fotos von dem Verbrechen soll er danach online verbreitet haben. Bei den Ermittlern in Bochum sei eine Vielzahl an Hinweisen der Bevölkerung eingegangen, sagte Polizeisprecher Volker Schütte. «Die müssen wir jetzt nach und nach abarbeiten.» Eine heiße Spur gab es den Angaben zufolge zuerst nicht. Um die Hinweise zu überprüfen, seien mehrmals Hubschrauber mit Wärmebildkameras und Hunde einsetzt worden, sagte Schütte. Der Fahndungsdruck auf den Tatverdächtigen sei sehr groß. «Das Beste für alle wäre, er würde sich freiwillig auf einer Polizeiwache stellen.» Das neun Jahre alte Opfer war am Montagabend erstochen im Keller des Nachbarn Marcel H. gefunden worden. Entdeckt wurde das Verbrechen durch die Fotos von der Tat. Ein bislang unbekannter User schaltete daraufhin die Polizei ein. Die Ermittler wollten sich aus ermittlungstaktischen Gründen am Mittwoch nicht näher dazu äußern, auf welchen digitalen Wegen sie dem Mordfall auf die Spur gekommen waren. Die Polizei hatte am Dienstag von Hinweisen aus dem Darknet gesprochen. Auch dazu nannte sie keine weiteren Details. Neben der Fahndung nach dem 19-Jährigen, die durch Hundertschaften unterstützt wird, steht ein Hinweis auf ein weiteres Opfer im Fokus der Ermittlungen. Ein User habe sich in einem Internet-Chat als der flüchtige Mörder des Neunjährigen vorgestellt und dort beschrieben, wie er eine Frau überwältigt habe, um an Daten für einen Bankzugang sowie Computer und Telefon zu gelangen. «Wir nehmen das sehr ernst, allerdings gibt es bislang keine Hinweise auf eine vermisste Frau, auf die die Beschreibung passt», sagte Schütte. In dem von der Polizei veröffentlichen Chattext beschreibt der User, wie er ein «120 kg Biest bekämpft» habe: «Sie leistete mehr Widerstand als das Kind.» Das Landeskriminalamt unterstützt die Bochumer Polizei bei den Ermittlungen. Ein Sprecher sprach von ungewöhnlich grausamen Bildern, die die Tat in Herne zeigten. Wegen der Großfahndung galten an Schulen und Kindergärten der Stadt Herne besondere Sicherheitsvorkehrungen. Das Jugendamt hatte als Vorsichtsmaßnahme die städtischen Kindergärten aufgefordert, mit den Kindern nur drinnen zu spielen. Notfallseelsorger und Psychologen seien zudem an der Grundschule des getöteten Jungen, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg. «Der Unterricht aber findet überall statt.» Das Obduktionsergebnis bestätigte laut Polizei, dass der Neunjährige durch mehrere Messerstiche getötet wurde. «Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt es nicht», sagte Schütte. Links zum Thema PM der Polizei zum Einsatz in Wetter PM der Polizei Bochum zu Marcel H. vom Mittwochmorgen

Fahndung nach Kindermord: Polizei beendet Einsatz an Schule

Wetter (dpa) - Bei der Fahndung nach dem mutmaßlichen Kindermörder Marcel H. aus Herne hat die Polizei ihren Einsatz an einer Schule in Wetter (Ruhr) beendet. Einsatzkräfte hatten nach einem Hinweis auf den 19-Jährigen das Gymnasium durchsucht und die Schüler nach und nach aus dem Gebäude geholt. «Allen geht es gut», sagte eine Polizeisprecherin nach dem sechseinhalb Stunden dauernden Einsatz. Ein Passant will Marcel H. zuvor in der Nähe der Schule im mehr als 25 Kilometer von Herne entfernten Wetter gesehen haben.

Facebook entwickelt eigene TV-App für Set-Top-Boxen

New York – Steigt Facebook in großem Stil in das Fernsehgeschäft ein? Wie das "Wall Street Journal" berichtet, entwickele Facebook eine App für Set-Top-Boxen wie Apple TV. Ein solcher Schritt könnte Facebook mehr Reichweite für Video-Werbung sichern. Facebook setzt zunehmend auf Video-Inhalte, auch bei der Foto-Plattform Instagram werden mehr Videos integriert.

Facebook plant eigene TV-Inhalte

Darüber hinaus soll Facebook laut dem Bericht auch in Verhandlungen mit Medienfirmen sein, um TV-Inhalte zu lizensieren. Dabei gehe es um mindestens 10 Minuten lange Formate, unter anderem aus den Bereichen Sport und Entertainment, die speziell für die Plattform konzipiert werden sollen. Über die eigene App könnten solche Programme verbreitet werden.

Facebook sucht derzeit intensiv nach neuen Wegen für Werbemöglichkeiten. Nach Google ist Facebook bereits die Nummer Zwei bei digitaler Werbung. Doch der Platz für Werbung in dem Nachrichtenstream des Sozialen Netzwerks sei laut dem Bericht nahezu ausgeschöpft. Wenn das Wachstum des US-Konzerns nicht abgebremst werden soll, müsse auf anderen Kanälen Werbung geschaltet werden können. Der TV-Werbemarkt in den USA ist lukrativ und rund 70 Milliarden US-Dollar schwer. Wenn Facebook sich dort etablieren könnte, würde das dem weiteren Wachstum des Unternehmens einen Schub geben.

Facebook testet Schaltung von Werbespots in Live-Videos

Die Konkurrenz schläft jedoch nicht. Google verweist darauf, dass Videowerbung auf YouTube weniger koste als die Schaltung von Werbung in der Google-Suchmaschine. Facebook selbst testet derzeit die Schaltung von 15 Sekunden langer Video-Werbung in der Mitte von Live-Videos. Die Werbung solle aber nur erscheinen, wenn das Video mindestens 20 Sekunden lang abgespielt werde.